Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2019 - 5 AR (VS) 43/19

bei uns veröffentlicht am31.07.2019

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
5 AR (Vs) 43/19
vom
31. Juli 2019
in der Justizverwaltungssache
des
hier: Gegenvorstellung
ECLI:DE:BGH:2019:310719B5AR.VS.43.19.0

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2019 beschlossen:
Die Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 4. Juli 2019 wird zurückgewiesen.

Gründe:


1
Mit Beschluss vom 4. Juli 2019 hat der Senat die Beschwerde des Betroffenen gegen die mit Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. März 2019 getroffene Kostengrundentscheidung als unzulässig verworfen. Hiergegen hat der Betroffene mit Schreiben von 27. Juli 2019 Gegenvorstellung erhoben. Diese gibt jedoch keinen Anlass, die Senatsentscheidung abzuändern.
2
Weitere gleichgelagerte Eingaben wird der Senat nicht bescheiden.
Mutzbauer Sander Schneider
König Mosbacher

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