Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 78/18 B

bei uns veröffentlicht am19.02.2018
vorgehend
Sozialgericht München, S 32 AS 2240/17, 16.10.2017

Gericht

Bayerisches Landessozialgericht

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16.10.2017 - S 32 AS 2240/17 - wird verworfen.

Gründe

Das Sozialgericht München hat mit Beschluss vom 16.10.2017 den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Sozialgericht Nürnberg verwiesen.

Die dagegen vom Beschwerdeführer zum Bayer. Landessozialgericht erhobene „Berufung“, die als Beschwerde auszulegen ist, ist gemäß § 98 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) unzulässig.

Dieser Beschluss ergeht kostenfrei und ist unanfechtbar (§ 177 SGG).

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Referenzen - Gesetze

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - L 11 AS 78/18 B zitiert 2 §§.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 177


Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialger

Referenzen

Entscheidungen des Landessozialgerichts, seines Vorsitzenden oder des Berichterstatters können vorbehaltlich des § 160a Abs. 1 dieses Gesetzes und des § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.