Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Sept. 2010 - 7 ABR 73/09

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2010, letzte Fassung: 27.09.2023

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. November 2008 - 4 TaBV 298/07 - wird zurückgewiesen.

Gründe

1

A. Die Beteiligten streiten über die zutreffende Umgruppierung von 2.449 Arbeitnehmern in ein neu eingeführtes tarifliches Vergütungsschema.

2

Die Arbeitgeberin ist ein bundesweit tätiges Luftfahrtunternehmen. Der Beteiligte zu 2. ist der für den Bodenbetrieb in Frankfurt am Main gewählte Betriebsrat. Er repräsentiert ca. 6.500 Mitarbeiter.

3

Die Vergütung des bei der Arbeitgeberin beschäftigten Bodenpersonals richtete sich zunächst nach dem Vergütungsrahmentarifvertrag für das Bodenpersonal, gültig ab 1. April 1989 in der Fassung vom 17. Februar 1999. Nach Tarifverhandlungen über ein neues Vergütungssystem einigten sich die für den Bodenbetrieb der Arbeitgeberin zuständigen Tarifpartner - die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg eV und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - am 8. April 2005 auf ein „neues Vergütungssystem für die DLH AG“. Danach sollte ab dem 1. Dezember 2005 ein neues Entgeltsystem für das Bodenpersonal die Regelungen des bisherigen Vergütungsrahmentarifvertrags ablösen. Parallel zu den Tarifverhandlungen verhandelten die Tarifvertragsparteien bereits über die Überführung der betroffenen Arbeitnehmer in die neuen Vergütungsgruppen und erstellten hierzu am 8. April 2005 eine vorläufige Liste, die sogenannte „TKM-Liste“. Der Vergütungstarifvertrag Nr. 1 Bodenpersonal DLH (VTV Nr. 1) und der Tarifvertrag Vergütungssystem Boden DLH (TV VS Boden) wurden von den Verhandlungsführern der Tarifvertragsparteien am 30. November 2005 paraphiert. Am selben Tag unterzeichneten die Verhandlungsführer eine „Vereinbarung der Tarifpartner zur Überleitung in das neue Vergütungssystem DLH Bodenpersonal“ (Überleitungsvereinbarung), in der einzelne Aspekte der Zuordnung der Tätigkeit der Mitarbeiter zu einer Vergütungsgruppe des TV VS Boden festgelegt wurden.

4

Das Unterschriftenverfahren zu den Tarifverträgen endete erst am 14. August 2006.

5

 

Der TV VS Boden enthält folgende Protokollnotiz III:

        

„Zuordnung der Mitarbeiter zum 1. Dezember 2005

        

Aus Anlass der Umstellung der bisherigen Vergütungsrahmentarifverträge (VRTV für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG vom 1. April 1989 in der Fassung vom 17. Februar 1999 und VRTV neue Bundesländer vom 1. Januar 1991) auf die Regelung des Tarifvertrags Vergütungssystem Boden (TV VS Boden) der Deutschen Lufthansa AG und der dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrages zugeordneten Gesellschaften vom 1. Dezember 2005 sind alle vom Geltungsbereich erfassten Mitarbeiter durch die Tarifpartner neu eingruppiert worden. Die Dokumentation der Eingruppierung wurde wie folgt vorgenommen:

        

Die Eingruppierung erfolgt durch Beschluss der Tarifpartner anhand der zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Listen für jeden einzelnen Mitarbeiter und jede vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages umfasste Gesellschaft nach Daten:

        

-       

Name und Vorname des Mitarbeiters

        

-       

Pk-Nr.

        

-       

Abteilung

        

-       

Bisherige Tätigkeits-/Stellenbezeichnung

        

-       

Bisherige Vergütungsgruppe

        

-       

Künftige Tätigkeits-/Stellenbezeichnung

        

-       

Künftige Vergütungsgruppe

        

-       

Funktionszulage (soweit anwendbar)

        

Die Tarifpartner haben getrennt nach den vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages umfassten Gesellschaften jede einzelne Seite dieser Listen unterzeichnet.“

6

Die Arbeitgeberin ersuchte den Betriebsrat mit Schreiben vom 9. November 2005 um Zustimmung zur Umgruppierung ihres am Standort Frankfurt am Main beschäftigten Bodenpersonals. Beigefügt waren die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Entwürfe des VTV Nr. 1 und des TV VS Boden, der Überleitungsvereinbarung und der TKM-Liste. Am 11. und 14. November 2005 erhielt der Betriebsrat ferner sogenannte Überleitungslisten, die in der Folgezeit zweimal aktualisiert wurden.

7

 

Die Beteiligten verhandelten nach dem 9. November 2005 über eine Vereinbarung zur Abwicklung des Umgruppierungsverfahrens. Der Verhandlung lag ein vom Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats ausgearbeiteter Entwurf zugrunde. Dieser sah unter Nr. 4 Satz 3 für den Fall der Führung arbeitsgerichtlicher Zustimmungsersetzungsverfahren vor, das sich die Beteiligten einer erstinstanzlichen Entscheidung unterwerfen. Am 6. Dezember 2005 schlossen die Beteiligten folgende, als „Betriebsvereinbarung“ bezeichnete Vereinbarung (im Folgenden: Regelungsvereinbarung):

        

„Präambel

        

Aus Anlass der Umstellung des bisherigen Vergütungsrahmentarifvertrages für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG auf die Regelungen des Tarifvertrages Vergütungssystem Boden der Deutschen Lufthansa AG sind alle Mitarbeiter der Deutschen Lufthansa AG durch die Tarifpartner der Deutschen Lufthansa AG/Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. und ver.di vorläufig neu eingruppiert worden. Dem Betriebsrat sind entsprechende Listen mit der für jeden Mitarbeiter vorgesehenen Eingruppierung überreicht und damit das Verfahren nach § 99 BetrVG eingeleitet worden.

        

1.    

Es besteht Einvernehmen darüber, dass es erforderlich ist, die korrekte Eingruppierung der Mitarbeiter durch den Betriebsrat in jedem Einzelfall zu überprüfen. Da eine nachvollziehbare Überprüfung der Umgruppierungen bzw. Eingruppierungen innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist nicht möglich ist, besteht Einvernehmen, dass die gesetzliche Stellungnahmefrist nach § 99 BetrVG bis zum 30. Juni 2006 verlängert wird.

        

2.    

Es besteht Einvernehmen darüber, dass alle Mitarbeiter zum 1. Dezember 2005 entsprechend den von den Tarifpartnern vorgesehenen Eingruppierungen in das Folgetarifsystem vorläufig übergeleitet werden.

        

3.    

Geschäftsleitung und Betriebsrat werden abteilungsbezogen die korrekte Eingruppierung der betroffenen Mitarbeiter besprechen. Kommt zwischen den Betriebsparteien eine Einigung hinsichtlich der Eingruppierung zustande, so gilt der Mitarbeiter rückwirkend ab 1. Dezember 2005 als korrekt eingruppiert. Die Geschäftsleitung wird dem Betriebsrat ab Anfang Dezember eine um Änderungen bei Mitarbeitern, die nach dem 31.10.05 aufgrund von Stufensteigerungen, Umgruppierungen, Vergütungserhöhungen, Versetzungen etc. ergänzte Liste aller Mitarbeiter überreichen, die Grundlage der Gespräche zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat sein wird.

        

4.    

Kommt eine Einigung zwischen den Betriebsparteien nicht zustande, so gilt die Zustimmung zur Eingruppierung als verweigert. In diesem Fall ist die korrekte Eingruppierung ab dem 1. Dezember 2005 über das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren zu klären. Beide Parteien unterwerfen sich insoweit der gerichtlichen Entscheidung erster Instanz.

        

5.    

Sollte bis zum 30. Juni 2006 eine vollständige Beurteilung der korrekten Eingruppierung nicht möglich sein, erfolgt für die noch offenen Fälle eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September 2006. Für die Fälle, die bis dahin nicht einvernehmlich geregelt werden, gilt die Zustimmung zur Eingruppierung als verweigert. Der Arbeitgeber wird dann die entsprechenden Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten. Sollten am 30. September 2006 noch eine größere Anzahl von Eingruppierungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat strittig sein, verpflichten sich die Betriebsparteien über eine letztmalige Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 2006 zu verhandeln.

        

6.    

Beide Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass das beschriebene Verfahren für alle Ein- bzw. Umgruppierungen im Zusammenhang mit der neuen Vergütungsstruktur anzuwenden ist, die nach dem 1. November 2005 vollzogen werden.

        

7.    

Diese Regelungsvereinbarung gilt bis zum Abschluss der Umgruppierungsverfahren.“

8

Die Arbeitgeberin schloss mit neun weiteren Betriebsräten an anderen Standorten ähnliche Vereinbarungen ab. Die Unterwerfungsklausel in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung wurde nur in die Regelung für den Betrieb in Düsseldorf, nicht dagegen in die Regelungen für die acht weiteren Standorte aufgenommen.

9

 

Bis zum 11. Juli 2006 verhandelten die Beteiligten über die Umgruppierungen, ohne eine Einigung zu erzielen. Am 28. Juli 2006 verständigten sie sich für die nunmehr durchzuführenden gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren auf die Bildung von Fallgruppen. Am 25. Oktober 2006 trafen sie eine schriftliche Vereinbarung, in der es auszugsweise heißt:

        

„... Beide Seiten unterwerfen sich dem Ergebnis der arbeitsgerichtlichen Entscheidung für sämtliche, aus der anhängenden Namensliste aufgeführten Mitarbeiter. Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes legt damit die korrekte Eingruppierung dieser Mitarbeiter ab dem 1. Dezember 2005 fest. ...“

10

In dem am 7. Dezember 2006 beim Arbeitsgericht von ihr eingeleiteten Beschlussverfahren hat sich die Arbeitgeberin unter dem 29. Dezember 2006/2. Januar 2007 mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats auf eine Pauschalvergütung für die anwaltliche Tätigkeit in der ersten und zweiten Instanz verständigt. Sie hat die Auffassung vertreten, die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung der im Antrag bezeichneten Arbeitnehmer gelte als erteilt, jedenfalls sei sie gerichtlich zu ersetzen.

11

 

Die Arbeitgeberin hat zuletzt beantragt,

      

       

die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung/Umgruppierung der Beschäftigten

                 

(Fallgruppen)

        

…       

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

                 

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Einkauf

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

                 

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

                 

als     

Professional Operations 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

G       

                 

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

                 

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

                 

als     

Referent Disposition 1

in die VergGr.

N1    

                 

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

                 

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

                 

als     

Professional Operations 2 (üTZ)

in die VergGr.

E       

                 

als     

Professional Operations 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Operations 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Basic Operations 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Professional Operations 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Operations 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Operations 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Allrounder Operations 2

in die VergGr.

F       

                 

als     

Professional Disposition

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Disposition 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Disposition 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Professional Disposition

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

                 

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Disposition

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

                 

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

                 

als     

Professional Service 1 (üTZ)

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

D       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

                 

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

                 

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

                 

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

                 

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

                 

(Einzelfälle Passage)

1      

…       

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

2       

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

3       

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

4       

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

5       

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

6       

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

7       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

8       

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

9       

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

10    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

11    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

12    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

13    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

14    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

15    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

16    

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

17    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

18    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

19    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

20    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

21    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

22    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

23    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

24    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

25    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

26    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

27    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

28    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

29    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

30    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

31    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

32    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

33    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

34    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

35    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

36    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

37    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

38    

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N1    

39    

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

40    

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N1    

41    

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

42    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

43    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

44    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

45    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

46    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

47    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

48    

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

49    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

50    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

51    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

52    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

53    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

54    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

55    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

56    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

57    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

58    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

59    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

60    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

61    

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

62    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

63    

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

64    

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

65    

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N1    

66    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

67    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

68    

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

69    

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

70    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

71    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

72    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

73    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

74    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

75    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

76    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

77    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

78    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

79    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

80    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

81    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

82    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

83    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

84    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

85    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

86    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

87    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

88    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

89    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

90    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

91    

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

92    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

93    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

94    

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

95    

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

96    

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

97    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

98    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

99    

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

100     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

101     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

102     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

103     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

104     

        

als     

Basic Office 1

in die VergGr.

A       

105     

        

als     

Basic Office 1

in die VergGr.

A       

106     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

107     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

108     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

109     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

110     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

111     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

112     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

113     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

114     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

115     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

116     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

117     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

118     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

119     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

120     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

121     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

122     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

123     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

124     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

125     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

126     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

127     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

128     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

129     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

130     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

131     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

132     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

133     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

134     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

135     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

136     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

137     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

138     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

139     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

140     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

141     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

142     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

143     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

144     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

145     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

146     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

147     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

148     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

149     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

150     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

151     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

152     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

153     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

154     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

G       

155     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

156     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

157     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

158     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

159     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

160     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

161     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

162     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

163     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

164     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

165     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

166     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

167     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

168     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

169     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

170     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

171     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

172     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

173     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

174     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

175     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

176     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

177     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

178     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

179     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

180     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

181     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

182     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

183     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

184     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

185     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

186     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

187     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

188     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

189     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

190     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

191     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

192     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

193     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

194     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

195     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

196     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

197     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

E       

198     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

199     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

200     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

201     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

202     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

203     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

204     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

205     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

206     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

207     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

208     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

H       

209     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

G       

210     

        

als     

Experte Marketing

in die VergGr.

G       

211     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

212     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

213     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

214     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

215     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

216     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

217     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

218     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

219     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

220     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

221     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

222     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

223     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

224     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

225     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

226     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

227     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

228     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

229     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

230     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

231     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

232     

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

233     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

234     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

235     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

236     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

237     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

238     

        

als     

Referent Revenue Accounting

in die VergGr.

N2    

239     

        

als     

Referent Revenue Accounting

in die VergGr.

N2    

240     

        

als     

Referent Revenue Accounting

in die VergGr.

N2    

241     

        

als     

Referent Revenue Accounting

in die VergGr.

N2    

242     

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

G       

243     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

244     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

245     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

246     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

247     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

E       

248     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

249     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

250     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

251     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

252     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

253     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

254     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

255     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

256     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

257     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

258     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

259     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

260     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

261     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

262     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

263     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N1    

264     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

265     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

266     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

267     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

268     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

269     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

270     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

271     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

272     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

273     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

274     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

275     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

276     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

277     

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

278     

        

als     

Referent Revenue Accounting

in die VergGr.

N2    

279     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

280     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

281     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

282     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

283     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

284     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

285     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

286     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

287     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

288     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

289     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

290     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

291     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

292     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

293     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

294     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

295     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

296     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

297     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

298     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

299     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

300     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

301     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

302     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

303     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

304     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

305     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

306     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

307     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

308     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

309     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

310     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

311     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

312     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

313     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

314     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

315     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

316     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

317     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

318     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

319     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

320     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

321     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

322     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

323     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

324     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

325     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

326     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

327     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

328     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

329     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

330     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

331     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

332     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

333     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

334     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

335     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

336     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

337     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

338     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

339     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

340     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

341     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

342     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

343     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

344     

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

345     

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

346     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

347     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

348     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

349     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

350     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

351     

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

352     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

353     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

354     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

355     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

356     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

357     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

358     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

359     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

360     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

361     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

362     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

363     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

364     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

365     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

366     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

367     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

368     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

369     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N1    

370     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

371     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

372     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

373     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

374     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

375     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

376     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

377     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

378     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

379     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

380     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

381     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

382     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

383     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

384     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

385     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

386     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

387     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

388     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

389     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

390     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

391     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

392     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

393     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

394     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

395     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

396     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

397     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

398     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

399     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

400     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

401     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

402     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

403     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

404     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

405     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

406     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

407     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

408     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

G       

409     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

410     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

411     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

412     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

413     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

G       

414     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

415     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

416     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

417     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

418     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

419     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

420     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

421     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

422     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

423     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

424     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

425     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

426     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

427     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

428     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

429     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

430     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

431     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

432     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

433     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

434     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

435     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

436     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

437     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

438     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

439     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

440     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

441     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

442     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

443     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

444     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

445     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

446     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

447     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

448     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

449     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

450     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

451     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

452     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

453     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

454     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

455     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

456     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

457     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

458     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

459     

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

460     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

461     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

462     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

463     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

464     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

465     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

466     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

467     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

468     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

469     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

470     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

471     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

472     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

473     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

474     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

475     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

476     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

477     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

478     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

479     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

480     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

481     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

482     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

483     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

484     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

485     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

486     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

487     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

488     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

489     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

490     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

491     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

492     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

493     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

494     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

495     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

496     

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

497     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

498     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

499     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

500     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

501     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

502     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

503     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

504     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

505     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

506     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

507     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

508     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

509     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

510     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

511     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

512     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

513     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

514     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

515     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

516     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

517     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

518     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

519     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

520     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

521     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

522     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

523     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

524     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

525     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

526     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

527     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

528     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

529     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

530     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

531     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

532     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

533     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

534     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

535     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

536     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

537     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

538     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

539     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

540     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

541     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

542     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

543     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

544     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

545     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

546     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

547     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

548     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

549     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

550     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

551     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

552     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

553     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

554     

        

als     

Allrounder Marketing

in die VergGr.

F       

555     

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

E       

556     

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

E       

557     

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

E       

558     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

G       

559     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

560     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

561     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

562     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

563     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

564     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

565     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

566     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

567     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

568     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

569     

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

570     

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

571     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

572     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

573     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

574     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

575     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

576     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

577     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

578     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

579     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

580     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

581     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

582     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

583     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

584     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

585     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

586     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

587     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

588     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

589     

        

als     

Experte Vertrieb 1

in die VergGr.

G       

590     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

591     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

592     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

593     

        

als     

Allrounder Disposition 1

in die VergGr.

E       

594     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

595     

        

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

596     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

597     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

598     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

599     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

600     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

601     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

602     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

603     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

604     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

605     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

606     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

607     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

608     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

609     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

610     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

611     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

612     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

613     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

614     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

615     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

616     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

617     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

618     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

619     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

620     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

621     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

622     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

623     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

624     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

625     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

626     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

627     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

628     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

629     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

630     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

631     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

632     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

633     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

634     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

635     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

636     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

637     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

638     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

639     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

640     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

641     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

642     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

643     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

644     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

645     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

646     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

647     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

648     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

649     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

650     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

651     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

652     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

653     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

654     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

655     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

656     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

657     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

658     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

659     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

660     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

661     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

662     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

663     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

664     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

665     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

666     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

667     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

668     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

669     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

670     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

671     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

672     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

673     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

674     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

675     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

676     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

677     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

678     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

679     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

680     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

681     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

682     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

683     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

684     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

685     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

686     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

687     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

688     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

689     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

690     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

691     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

692     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

693     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

694     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

695     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

696     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

697     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

698     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

699     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

700     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

701     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

702     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

703     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

704     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

705     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

706     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

707     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

708     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

709     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

710     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

711     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

712     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

713     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

714     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

715     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

716     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

717     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

718     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

719     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

720     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

721     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

722     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

723     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

724     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

725     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

726     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

727     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

728     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

729     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

730     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

731     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

732     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

733     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

734     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

735     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

736     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

737     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

738     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

739     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

740     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

741     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

742     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

743     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

744     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

745     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

746     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

747     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

748     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

749     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

750     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

751     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

752     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

753     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

754     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

755     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

756     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

757     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

758     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

759     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

760     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

761     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

762     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

763     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

764     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

765     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

766     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

767     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

768     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

769     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

770     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

771     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

772     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

773     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

774     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

775     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

776     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

777     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

778     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

779     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

780     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

781     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

782     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

783     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

784     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

785     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

786     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

787     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

788     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

789     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

790     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

791     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

792     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

793     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

794     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

795     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

796     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

797     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

798     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

799     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

800     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

801     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

802     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

803     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

804     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

805     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

806     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

807     

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

808     

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

809     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

810     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

811     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

812     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

813     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

814     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

815     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

816     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

817     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

818     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

819     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

820     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

821     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

822     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

823     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

824     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

825     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

826     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

827     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

828     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

829     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

830     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

831     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

832     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

833     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

834     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

835     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

836     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

837     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

838     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

839     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

840     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

841     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

842     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

843     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

844     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

845     

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

846     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

847     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

848     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

849     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

850     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

851     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

852     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

853     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

854     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

855     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

856     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

857     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

858     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

859     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

860     

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

861     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

862     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

863     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

864     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

865     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

866     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

867     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

868     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

869     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

870     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

871     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

872     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

873     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

874     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

875     

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

876     

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

877     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

878     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

879     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

880     

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

881     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

882     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

883     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

884     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

885     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

886     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

887     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

888     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

889     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

890     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

891     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

892     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

893     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

894     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

895     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

896     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

897     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

898     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

899     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

900     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

901     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

902     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

903     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N1    

904     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

905     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

906     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

907     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

908     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

909     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

910     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

911     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

912     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

913     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

914     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

915     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

916     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

917     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N1    

918     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N1    

919     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

920     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

921     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

922     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

923     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

924     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

925     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

926     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

927     

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

928     

        

als     

Experte Einkauf

in die VergGr.

H       

929     

        

als     

Experte Einkauf

in die VergGr.

G       

930     

        

als     

Experte Einkauf

in die VergGr.

H       

931     

        

als     

Professional Einkauf

in die VergGr.

D       

932     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

933     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

934     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

935     

        

als     

Professional Einkauf

in die VergGr.

D       

936     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

937     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

938     

        

als     

Referent Einkauf

in die VergGr.

N2    

939     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

940     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

941     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

942     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

943     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

944     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

945     

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

946     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

947     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

948     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

949     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

950     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

951     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

952     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

953     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

954     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

955     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

956     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

957     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

958     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

959     

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

960     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

961     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

962     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

963     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

964     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

965     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

966     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

967     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

968     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

969     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

970     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

971     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

972     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

973     

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

974     

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

975     

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

976     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

977     

        

als     

Professional Disposition 1

in die VergGr.

C       

978     

        

als     

Professional Disposition 1

in die VergGr.

C       

979     

        

als     

Professional Disposition 1

in die VergGr.

C       

980     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

981     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

982     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

983     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

984     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

985     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

986     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

987     

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

988     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

989     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

990     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

991     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

992     

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

993     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

994     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

995     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

996     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

997     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

998     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

999     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1000   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1001   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1002   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1003   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1004   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1005   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1006   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1007   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1008   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1019   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1010   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1011   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1012   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1013   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1014   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1015   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1016   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1017   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1018   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1019   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1020   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1021   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1022   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1023   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1024   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1025   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1026   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1027   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1028   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1029   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1030   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1031   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1032   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1033   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1034   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1035   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1036   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1037   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1038   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1039   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1040   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1041   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1042   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1043   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1044   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1045   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1046   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1047   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1048   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1049   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1050   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1051   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1052   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1053   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1054   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1055   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1056   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1057   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1058   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1059   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1060   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1061   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1062   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1063   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1064   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1065   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1066   

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

1067   

        

als     

Allrounder Planung

in die VergGr.

F       

1068   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1069   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1070   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1071   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1072   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1073   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1074   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1075   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1076   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1077   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1078   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1079   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1080   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1081   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1082   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1083   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1084   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1085   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1086   

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

1087   

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

1088   

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

1089   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1090   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1091   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1092   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

1093   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1094   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1095   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1096   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1097   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1098   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1099   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1100   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1101   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1102   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1103   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1104   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1105   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1106   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1107   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1108   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1109   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1110   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1111   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1112   

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

1113   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1114   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1115   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1116   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1117   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1118   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1119   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1120   

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

1121   

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

1122   

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

1123   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1124   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1125   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1126   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1127   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1128   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1129   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1130   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1131   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1132   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1133   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1134   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1135   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1136   

        

als     

Experte Planung 1

in die VergGr.

G       

1137   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1138   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1139   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1140   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1141   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1142   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1143   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1144   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1145   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1146   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1147   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1148   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1149   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1150   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1151   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1152   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1153   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1154   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N1    

1155   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1156   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1157   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1158   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1159   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1160   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1161   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1162   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1163   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1164   

        

als     

Experte Technik

in die VergGr.

H       

1165   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1166   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1167   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1168   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1169   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

G       

1170   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1171   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1172   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1173   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1174   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1175   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1176   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1177   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1178   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1179   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1180   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1181   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1182   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1183   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1184   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1185   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1186   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1187   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1188   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1189   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1190   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1191   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1192   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1193   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1194   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1195   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1196   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1197   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1198   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1199   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1200   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1201   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1202   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1203   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1204   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1205   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1206   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1207   

        

als     

Experte Operations

in die VergGr.

H       

1208   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1209   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1210   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1211   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1212   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1213   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1214   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1215   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1216   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1217   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1218   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1219   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1220   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1221   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1222   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1223   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1224   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1225   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1226   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1227   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1228   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1229   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1230   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1231   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1232   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1233   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1234   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N1    

1235   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1236   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1237   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1238   

        

als     

Referent Technik

in die VergGr.

N2    

1239   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1240   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1241   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1242   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1243   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1244   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1245   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1246   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1247   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1248   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1249   

        

als     

Allrounder Disposition

in die VergGr.

F       

1250   

        

als     

Basic Office 1

in die VergGr.

A       

1251   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1252   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1253   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1254   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1255   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1256   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1257   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1258   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1259   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1260   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

1261   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1262   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1263   

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

1264   

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

1265   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1266   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

1267   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1268   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1269   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1270   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1271   

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

1272   

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

1273   

        

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

1274   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1275   

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

1276   

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

1277   

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

1278   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1279   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1280   

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

1281   

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

1282   

        

als     

Referent allg. Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

1283   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1284   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

1285   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1286   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1287   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1288   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1289   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1290   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1291   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1292   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1293   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

1294   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1295   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

1296   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1297   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1298   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1299   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1300   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

1301   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

1302   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1303   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1304   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1305   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1306   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1307   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1308   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1309   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1310   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1311   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1312   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1313   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1314   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1315   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1316   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1317   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1318   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1319   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1320   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1321   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

1322   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1323   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1324   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1325   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1326   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1327   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1328   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1329   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1330   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1331   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1332   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1333   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1334   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

1335   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1336   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1337   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1338   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1339   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1340   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1341   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1342   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1343   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1344   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1345   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1346   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1347   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1348   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1349   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1350   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1351   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1352   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1353   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1354   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1355   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1356   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1357   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1358   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1359   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1360   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1361   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1362   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1363   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1364   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1365   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1366   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1367   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1368   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1369   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1370   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1371   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1372   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1373   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1374   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1375   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1376   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1377   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1378   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1379   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1380   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1381   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1382   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1383   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1384   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1385   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1386   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1387   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1388   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1389   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1390   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1391   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1392   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1393   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1394   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1395   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1396   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1397   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1398   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1399   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1400   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

1401   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1402   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1403   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1404   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1405   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1406   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1407   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1408   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1409   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1410   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1411   

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

1412   

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

1413   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1414   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1415   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1416   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1417   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1418   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1419   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1420   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1421   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1422   

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

1423   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1424   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1425   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1426   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1427   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1428   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1429   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1430   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

G       

1431   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1432   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1433   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1434   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1435   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

G       

1436   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

G       

1437   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

D       

1438   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1439   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1440   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

G       

1441   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1442   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1443   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1444   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1445   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1446   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

1447   

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

G       

1448   

        

als     

Professional Disposition

in die VergGr.

D       

1449   

        

als     

Professional Disposition

in die VergGr.

D       

1450   

        

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

D       

1451   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1452   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1453   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1454   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1455   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1456   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1457   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1458   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1459   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1460   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1461   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1462   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1463   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1464   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1465   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1466   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1467   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1468   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1469   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

1470   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1471   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1472   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1473   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1474   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1475   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1476   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1477   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

1478   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1479   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1480   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1481   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1482   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1483   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1484   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1485   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

1486   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1487   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1488   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1489   

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

1490   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1491   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1492   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1493   

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

1494   

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

1495   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1496   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1497   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

1498   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

1499   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1500   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N1    

1501   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1502   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1503   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1504   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1505   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1506   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1507   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

1508   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1509   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1510   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1511   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1512   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

E       

1513   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1514   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1515   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

1516   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1517   

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

1518   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

1519   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

1520   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1521   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1522   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

1523   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1524   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1525   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1526   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

1527   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

1528   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N2    

1529   

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

1530   

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

1531   

        

als     

Referent Disposition

in die VergGr.

N1    

1532   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

1533   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

1534   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1535   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1536   

        

als     

Allrounder Operations 2

in die VergGr.

F       

1537   

        

als     

Allrounder Operations 2

in die VergGr.

F       

1538   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1539   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1540   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1541   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1542   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1543   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1544   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1545   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1546   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1547   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1548   

        

als     

Referent Operations

in die VergGr.

N2    

1549   

        

als     

Allrounder Operations 2

in die VergGr.

F       

1550   

        

als     

Allrounder Operations 2

in die VergGr.

F       

1551   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

1552   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1553   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

1554   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

1555   

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

1556   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1557   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1558   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1559   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1560   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1561   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1562   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1563   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1564   

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

1565   

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

1566   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

G       

1567   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1568   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1569   

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

1570   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

1571   

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

1572   

        

als     

Referent Training

in die VergGr.

N2    

1573   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1574   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1575   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1576   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1577   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1578   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1579   

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

1580   

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

1581   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1582   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1583   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1584   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1585   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1586   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1587   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1588   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1589   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1590   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1591   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1592   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1593   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1594   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1595   

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

1596   

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

1597   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1598   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1599   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1600   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1601   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1602   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1603   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1604   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1605   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1606   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1607   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1608   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1609   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1610   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1611   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1612   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1613   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1614   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1615   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1616   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1617   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1618   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1619   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1620   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1621   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1622   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1623   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1624   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1625   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1626   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1627   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1628   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1629   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1630   

        

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

1631   

        

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

1632   

        

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

1633   

        

als     

Basic Service 2

in die VergGr.

B       

1634   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1635   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1636   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1637   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1638   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1639   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1640   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1641   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1642   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1643   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1644   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1645   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1646   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1647   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1648   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1649   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1650   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1651   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1652   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1653   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1654   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1655   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1656   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1657   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1658   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1659   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1660   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1661   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1662   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1663   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1664   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1665   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

F       

1666   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

F       

1667   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1668   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1669   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1670   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1671   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1672   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1673   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1674   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1675   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1676   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1677   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1678   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1679   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1680   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1681   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1682   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1683   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1684   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1685   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N1    

1686   

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

1687   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1688   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1689   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1690   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1691   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1692   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1693   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1694   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1695   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1696   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1697   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1698   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1699   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1700   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1701   

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

1702   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1703   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1704   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1705   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1706   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1707   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1708   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1709   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1710   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1711   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1712   

        

als     

Allrounder Planung 1

in die VergGr.

E       

1713   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1714   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1715   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1716   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1717   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1718   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1719   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1720   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1721   

        

als     

Allrounder Service 1

in die VergGr.

E       

1722   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1723   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1724   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1725   

        

als     

Professional Service 1

in die VergGr.

C       

1726   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1727   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1728   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1729   

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

1730   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1731   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1732   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1733   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1734   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1735   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1736   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1737   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1738   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1739   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1740   

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

1741   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1742   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1743   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1744   

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

1745   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1746   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1747   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1748   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1749   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1750   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1751   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1752   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1753   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1754   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1755   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1756   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1757   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1758   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1759   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1760   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1761   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1762   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1763   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1764   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1765   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1766   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1767   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1768   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1769   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1770   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1771   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1772   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1773   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1774   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1775   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1776   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1777   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1778   

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

1779   

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

1780   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1781   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1782   

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

1783   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1784   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1785   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1786   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1787   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1788   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1789   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1790   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1791   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1792   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1793   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1794   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1795   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1796   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1797   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1798   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1799   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1800   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1801   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1802   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1803   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1804   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1805   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1806   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1807   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1808   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1809   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1810   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1811   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1812   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1813   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1814   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1815   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1816   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1817   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1818   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1819   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1820   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1821   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1822   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1823   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1824   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1825   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1826   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1827   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1828   

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

1829   

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

1830   

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

1831   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1832   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1833   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1834   

        

als     

Allrounder Informationsmanagement

in die VergGr.

F       

1835   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1836   

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

1837   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1838   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1839   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1840   

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

1841   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1842   

        

als     

Allrounder Vertrieb

in die VergGr.

F       

1843   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1844   

        

als     

Referent Service

in die VergGr.

N2    

1845   

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

1846   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1847   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1848   

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

1849   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1850   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1851   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1852   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1853   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1854   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1855   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1856   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1857   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1858   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1859   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1860   

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

1861   

        

als     

Referent Marketing

in die VergGr.

N2    

1862   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1863   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1864   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1865   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1866   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1867   

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

1868   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

1869   

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N1    

1870   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

1871   

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

1872   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N1    

1873   

        

als     

Referent Vertrieb

in die VergGr.

N2    

1874   

        

als     

Allrounder Controlling 1

in die VergGr.

E       

                 

(Einzelfälle VE/VV Ressort)

1       

…       

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

2       

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

H       

3       

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

4       

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

5       

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

6       

        

als     

Experte Informationsmanagement

in die VergGr.

G       

7       

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

8       

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

9       

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

10    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

11    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

12    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

13    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

14    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

15    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

16    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

17    

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

18    

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

19    

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N1    

20    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

21    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

22    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

23    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

24    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

25    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

26    

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

27    

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

28    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

29    

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

30    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

31    

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

32    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

33    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

34    

        

als     

Professional Infrastruktur 1

in die VergGr.

C       

35    

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

36    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

37    

        

als     

Professional Infrastruktur 1

in die VergGr.

C       

38    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

39    

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

40    

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

41    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

42    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

43    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

44    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

45    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

46    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

47    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

48    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

49    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

50    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

51    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

52    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

53    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

54    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

55    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

56    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

57    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

58    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

59    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

60    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

61    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

62    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

63    

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

64    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

65    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

66    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

67    

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

68    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

69    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

70    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

71    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

72    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

73    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

74    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

75    

        

Als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

76    

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

77    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

78    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

79    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

80    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

81    

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

82    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

83    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

84    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

85    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

86    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

87    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

88    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

89    

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

90    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

91    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

92    

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

93    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

94    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

95    

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

96    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

97    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

98    

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

99    

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

100     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

101     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

102     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

103     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

104     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

105     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

106     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

107     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

108     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

109     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

110     

        

als     

Basic Service

in die VergGr.

B       

111     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

112     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

113     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

114     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

115     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

116     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

117     

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

118     

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

119     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

120     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

121     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

122     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

123     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

124     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

125     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

126     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

127     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

128     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

129     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

130     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

131     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

132     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

133     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

134     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

135     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N1    

136     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

137     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

138     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

139     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

140     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

141     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

142     

        

als     

Referent Kommunikation

in die VergGr.

N2    

143     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

144     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

145     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

146     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

147     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

148     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

149     

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

150     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

151     

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

152     

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

153     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

154     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

155     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

156     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

157     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

158     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N1    

159     

        

als     

Allrounder Controlling

in die VergGr.

F       

160     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

161     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

162     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

163     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

164     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

165     

        

als     

Professional Infrastruktur 1

in die VergGr.

C       

166     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

167     

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

168     

        

als     

Professional Infrastruktur 1

in die VergGr.

C       

169     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

170     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

171     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

172     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

173     

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

174     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

175     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

176     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

177     

        

als     

Experte Vertrieb

in die VergGr.

H       

178     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

179     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

180     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

181     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

182     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

183     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

184     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

185     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

186     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

187     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

188     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

189     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

190     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

191     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

192     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

193     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

194     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

195     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

196     

        

als     

Basic Office 2

in die VergGr.

B       

197     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

198     

        

als     

Allrounder Infrastruktur 1

in die VergGr.

E       

199     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

200     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

201     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

202     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

203     

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

204     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

205     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

206     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

207     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

F       

208     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

209     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

210     

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

211     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

212     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

213     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

214     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

215     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

216     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

217     

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

218     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

219     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

220     

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

221     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

222     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

223     

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

224     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

225     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

226     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

227     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

228     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

229     

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

230     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

231     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

232     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

233     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

234     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

235     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

236     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

237     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

238     

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

239     

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

240     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

241     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

242     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

243     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

244     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

245     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

246     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

247     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

C       

248     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

249     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

250     

        

als     

Experte Training

in die VergGr.

H       

251     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

252     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

E       

253     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

254     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

255     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

256     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

257     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

258     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

259     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

260     

        

als     

Arzt in Weiterbildung

in die VergGr.

N2    

261     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

262     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

263     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

264     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

265     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

266     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

267     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

268     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

269     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

270     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

271     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

272     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

273     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

274     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

275     

        

als     

Allrounder Infrastruktur

in die VergGr.

F       

276     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

277     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

278     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

279     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

280     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

281     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

282     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

283     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

284     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

285     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

286     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

287     

        

als     

Allrounder Personal

in die VergGr.

E       

288     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

289     

        

als     

Allrounder Personal

in die VergGr.

E       

290     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

291     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

292     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

293     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

294     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

295     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

296     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

297     

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

298     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

299     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

300     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

301     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

302     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

303     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

304     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

305     

        

als     

Referent Allgemeine Beratung/Strategie

in die VergGr.

N2    

306     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

307     

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

308     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

309     

        

als     

Allrounder Personal

in die VergGr.

F       

310     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

311     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

312     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

313     

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

314     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

315     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

316     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

317     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

318     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

319     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

320     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

321     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

322     

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

323     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

324     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

325     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

326     

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

H       

327     

        

als     

Experte Personal

in die VergGr.

G       

328     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

329     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

330     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

331     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

332     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

333     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

334     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

335     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

336     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

337     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

338     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

339     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

340     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

341     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

342     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

343     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

344     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

345     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

346     

        

als     

Experte Personal 1

in die VergGr.

G       

347     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

348     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

349     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

350     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

351     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

352     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

353     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

354     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

355     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

356     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

357     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

358     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

359     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

360     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

361     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

362     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

363     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

364     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

365     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

366     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

C       

367     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N1    

368     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

369     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

370     

        

als     

Allrounder Personal 1

in die VergGr.

E       

371     

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

372     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

373     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

374     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

375     

        

als     

Experte Infrastruktur

in die VergGr.

H       

376     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

377     

        

als     

Referent Infrastruktur

in die VergGr.

N2    

378     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

379     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

380     

        

als     

Professional Infrastruktur 1

in die VergGr.

C       

381     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

382     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

383     

        

als     

Experte Kommunikation

in die VergGr.

H       

384     

        

als     

Professional Service

in die VergGr.

D       

385     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

386     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

F       

387     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

388     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

389     

        

als     

Professional Infrastruktur

in die VergGr.

D       

390     

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

        

391     

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

392     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

393     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

394     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

395     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

396     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N2    

397     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

398     

        

als     

Experte Planung

in die VergGr.

H       

399     

        

als     

Referent Planung

in die VergGr.

N1    

400     

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

401     

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

402     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

403     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

404     

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

                 

(VF Ressort)

1       

…       

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

E       

2       

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

E       

3       

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

4       

        

als     

Allrounder Office

in die VergGr.

E       

5       

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

6       

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

7       

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

8       

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

9       

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

10    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

11    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

12    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

13    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

14    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

15    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

16    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

17    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

18    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

19    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

20    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

21    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

22    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N1    

23    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

24    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

25    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

26    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

27    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

28    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

29    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

30    

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

N1    

31    

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

32    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

33    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

34    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

35    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

36    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

37    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

38    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

39    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

40    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

41    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

42    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

F       

43    

        

als     

Experte Finanz-/Rechnungswesen 1

in die VergGr.

G       

44    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

45    

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

46    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

47    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

48    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

49    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

50    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

51    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

52    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

53    

        

als     

Allrounder Finanz-/Rechnungswesen1

in die VergGr.

E       

54    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

55    

        

als     

Experte Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

H       

56    

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

H       

57    

        

als     

Allrounder Office 1

in die VergGr.

E       

58    

        

als     

Experte Controlling

in die VergGr.

G       

59    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

60    

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

61    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

62    

        

als     

Referent Controlling

in die VergGr.

N2    

63    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

64    

        

als     

Referent Allgemeine Beratung

in die VergGr.

N2    

65    

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

66    

        

als     

Experte Controlling 1

in die VergGr.

G       

                 

(FRA YX)

1       

…       

als     

Experte Disposition

in die VergGr.

H       

2       

        

als     

Referent Informationsmanagement

in die VergGr.

N2    

3       

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

4       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

5       

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

6       

        

als     

Professional Operations 1

in die VergGr.

D       

7       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

8       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

9       

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

10    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

11    

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

12    

        

als     

Referent Finanz-/Rechnungswesen

in die VergGr.

N2    

13    

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

14    

        

als     

Professional Operations 2

in die VergGr.

E       

15    

        

als     

Referent Office

in die VergGr.

N2    

16    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

17    

        

als     

Allrounder Service 2

in die VergGr.

F       

18    

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

                 

(FRA YO)

1       

…       

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

2       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

3       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

4       

        

als     

Professional Office

in die VergGr.

D       

5       

        

als     

Referent Personal

in die VergGr.

N2    

                 

nach dem Tarifvertrag Vergütungssystem Boden DHL vom 30. November 2005 zu ersetzen.

12

Das Arbeitsgericht hat entsprechend dem Antrag des Betriebsrats die Zustimmungsersetzungsanträge abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die hiergegen gerichtete Beschwerde der Arbeitgeberin auf die entsprechende Einrede des Betriebsrats hin wegen des vorgerichtlichen Rechtsmittelverzichts als unzulässig verworfen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde begehrt die Arbeitgeberin weiterhin die Ersetzung der Zustimmung zur Umgruppierung der im Antrag genannten Beschäftigten. Der Betriebsrat beantragt die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde.

13

B. Die zulässige Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat deren Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts zu Recht wegen des Rechtsmittelverzichts in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung als unzulässig verworfen. Der Rechtsmittelverzicht erfasst die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die arbeitsgerichtliche Entscheidung. Er ist entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin wirksam und wurde auch nicht etwa nachträglich aufgehoben.

14

I. Die vom Landesarbeitsgericht gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG zugelassene Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin ist zulässig. Die Zulässigkeit scheitert entgegen der Auffassung des Betriebsrats nicht an § 89 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG.

15

1. Nach § 89 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG ist ein Beschluss, durch den eine Beschwerde gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG als unzulässig verworfen wird, unanfechtbar. Nach § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist eine Beschwerde als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt oder begründet worden ist. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch der Fall, wenn eine Beschwerde wegen unzureichender Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung als unzulässig verworfen wird; die Begründung eines Rechtsmittels und damit auch die der Beschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gehört zur „gesetzlichen Form“ der Beschwerde iSd. § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG(BAG 25. Juli 1989 - 1 ABR 48/88 - zu B 2 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 92 Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 89 Nr. 3). Auf eine wegen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts unzulässige Beschwerde findet dagegen § 89 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG jedenfalls dann weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung, wenn der Rechtsmittelverzicht nicht im Wege einer Prozesserklärung gegenüber dem Prozessgericht, sondern in einer außergerichtlichen, vorprozessualen Abrede vereinbart worden ist. Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist in einem solchen Fall nicht - wie nach § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG - auf die Einhaltung weitgehend formaler Bestimmungen über Frist und Form des Rechtsmittels beschränkt; vielmehr ist die Auslegung und Beurteilung einer außerprozessualen materiell-rechtlichen Vereinbarung notwendig (vgl. GK-ArbGG/Dörner Stand September 2010 § 89 Rn. 52).

16

2. Hiernach steht § 89 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin nicht entgegen. Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde der Arbeitgeberin nicht deshalb als unzulässig verworfen, weil diese nicht frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden wäre. Es hat die Beschwerde vielmehr wegen des vorprozessual zwischen den Beteiligten vereinbarten Rechtsmittelverzichts für unzulässig erachtet.

17

II. In der Sache hat die Rechtsbeschwerde keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts entsprechend der vom Betriebsrat erhobenen Rüge zu Recht als unzulässig verworfen. Es hat zutreffend angenommen, dass die Beteiligten unter Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung wirksam vereinbart haben, sich einer Entscheidung des Arbeitsgerichts im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG unabhängig von dem gefundenen Ergebnis und den rechtlichen Erwägungen zu unterwerfen.

18

1. Das Landesarbeitsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Beteiligten in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung einen Rechtsmittelverzicht vereinbart haben, der auch die vorliegende Fallgestaltung erfasst. Die insoweit vorgenommene Auslegung des Landesarbeitsgerichts ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden. Bei der Regelung in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung handelt es sich um eine atypische, schuldrechtliche Regelungsabrede der beteiligten Betriebsparteien. Ihre Auslegung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher nur einer eingeschränkten rechtsbeschwerderechtlichen Überprüfung. Dieser halten die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts stand. Die Arbeitgeberin hat insoweit im Rechtsbeschwerdeverfahren auch keine Einwendungen erhoben.

19

a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Regelungsvereinbarung vom 6. Dezember 2005 trotz ihrer Überschrift nicht um eine Betriebsvereinbarung im Sinne von § 77 BetrVG, sondern um eine schuldrechtliche Regelungsabrede handelt. Anders als eine Betriebsvereinbarung, die nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend normative Wirkungen gegenüber den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern erzeugt, begründet eine Regelungsabrede nur Rechte und Pflichten der Betriebsparteien untereinander(vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu II 2 c aa (2) der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3). Dies ist hier der Fall. Die Regelungsvereinbarung vom 6. Dezember 2005 soll keine normativen Wirkungen für die bei der Arbeitgeberin beschäftigten Arbeitnehmer erzeugen, sondern das Umgruppierungsverfahren zwischen den Betriebsparteien ausgestalten. Im Übrigen sprechen die Betriebsparteien in Nr. 7 der Regelungsvereinbarung selbst von dieser „Regelungsvereinbarung“. Auch bei den ähnlich gelagerten Vereinbarungen zwischen der Arbeitgeberin und den Betriebsräten anderer Standorte, über die der Erste Senat und der beschließende Senat bereits entschieden haben, handelte es sich um - dort von den Betriebsparteien auch ausdrücklich als „Regelungsvereinbarung“ bezeichnete - Regelungsabreden (vgl. BAG 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 128 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 14; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 -).

20

b) Als schuldrechtliche, nur zwischen den Betriebsparteien wirkende Vereinbarung ist eine Regelungsabrede anders als eine normativ wirkende Betriebsvereinbarung nicht nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, sondern gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen.

21

aa) Nach §§ 133, 157 BGB sind Verträge so auszulegen, wie sie die Parteien nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten. Dabei ist vom Wortlaut auszugehen. Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen. Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen. Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt. Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (vgl. etwa BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN, AP BetrAVG § 1b Nr. 9).

22

bb) Die Auslegung individueller Willenserklärungen kann das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungs- oder Beschwerdegericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, NZA 2010, 935). Dies gilt auch, wenn einer Regelungsabrede atypische Erklärungen der Betriebsparteien zugrunde liegen (vgl. GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 72).

23

c) Hiernach ist die Auslegung des Landesarbeitsgerichts, es komme für den in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung getroffenen Rechtsmittelverzicht weder auf das Ergebnis der Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Zustimmungsersetzungsantrag noch auf dessen Begründung an, rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden.

24

aa) Das Landesarbeitsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Wortlaut der Regelung sei eindeutig. Bei der Unterwerfung beider Beteiligter unter die gerichtliche Entscheidung erster Instanz könne es sich nur um einen vorab vereinbarten Rechtsmittelverzicht handeln. Von einem Redaktionsversehen könne keine Rede sein. Eine vom Wortlaut abweichende, einschränkende Auslegung sei auch nach dem Zweck der Regelung nicht geboten. Bei ihrer Behauptung, es habe nicht der Interessenlage der Beteiligten entsprochen, „sich ohne Klärung in der Sache mit einer ... Entscheidung abzufinden“, berücksichtige die Arbeitgeberin nicht, dass in einem auf Zustimmungsersetzung gerichteten Ein- oder Umgruppierungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG stets nur die Richtigkeit der vom Arbeitgeber angestrebten Eingruppierung geprüft werde. Zu einer abschließenden Entscheidung über die Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer führe ein solches Verfahren nur bei der Stattgabe des Antrags. Werde dieser zurückgewiesen, obliege es dem Arbeitgeber, bis zur Ermittlung der richtigen Eingruppierung andere Vergütungsgruppen betreffende Zustimmungs- und gegebenenfalls Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen. Vor diesem Hintergrund hätten die Beteiligten ohnehin nicht davon ausgehen können, dass das erste Zustimmungsersetzungsverfahren sicher zu einer abschließenden Klärung der Umgruppierungen führen werde.

25

bb) Diese Erwägungen lassen keinen Verstoß gegen Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erkennen. Das Landesarbeitsgericht hat keine wesentlichen Tatsachen unberücksichtigt gelassen. Die Arbeitgeberin greift die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts insoweit mit der Rechtsbeschwerde auch nicht an.

26

(1) Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung um einen vorgezogenen, beiderseitigen und uneingeschränkten Rechtsmittelverzicht der Betriebsparteien gegen die im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren ergehende erstinstanzliche Entscheidung. Anhaltspunkte für ein „Redaktionsversehen“ liegen nicht vor. Vielmehr haben die Beteiligten in der am 25. Oktober 2006 getroffenen Regelung bestätigt, dass sich beide Seiten der „arbeitsgerichtlichen Entscheidung“ unterwerfen und die korrekte Eingruppierung durch die „Entscheidung des Arbeitsgerichtes“ festgelegt wird.

27

(2) Die Auslegung steht nicht in einem unauflösbaren Widerspruch zu den weiteren in Nr. 4 der Regelungsvereinbarung getroffenen Regelungen. Insbesondere gibt es keine Anhaltspunkte für die Annahme, der in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung vorgesehene Rechtsmittelverzicht solle nur in den Fällen gelten, in denen die Zustimmung des Betriebsrats nach Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung als verweigert gilt, nicht dagegen in denjenigen, in denen er seine Zustimmung ausdrücklich verweigert hat. Allerdings könnte die Regelung in Nr. 4 Satz 2 der Regelungsvereinbarung, wonach „die korrekte Eingruppierung ab dem 1. Dezember 2005 über das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren zu klären“ ist, dafür sprechen, dass sich die Betriebsparteien bereits von der erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Entscheidung eine endgültige Klärung der Frage der richtigen Eingruppierung versprachen und bei dem vereinbarten Rechtsmittelverzicht eine Entscheidung des Arbeitsgerichts, bei der aufgrund der Zurückweisung des Zustimmungsersetzungsantrags die richtige Eingruppierung offenbleibt, nicht im Auge hatten. Zwingend ist dies aber nicht. Vielmehr führt auch ein Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren keineswegs notwendig zu einer abschließenden Sachentscheidung über die zutreffende Eingruppierung. Im Übrigen spricht für die Auslegung des Landesarbeitsgerichts, dass zum einen ein beiderseitiger Rechtsmittelverzicht - und nicht etwa nur ein einseitiger des Betriebsrats - vereinbart werden sollte und zum anderen der Zweck der Vereinbarung dahin ging, das Zustimmungsersetzungsverfahren aus verfahrensökonomischen Erwägungen auf eine Instanz zu beschränken.

28

(3) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung ist nicht etwa deshalb rechtsfehlerhaft, weil dadurch den Betriebsparteien die Möglichkeit der Klärung der richtigen Eingruppierung in einem gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren dauerhaft genommen würde. Vielmehr ist es der Arbeitgeberin auch nach Abweisung ihres Zustimmungsersetzungsantrags durch das Arbeitsgericht unbenommen, den Betriebsrat erneut um Zustimmung zur Umgruppierung zu ersuchen und erforderlichenfalls - mit näherer als der vom Arbeitsgericht für nicht ausreichend erachteten Darlegung - erneut ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einzuleiten.

29

2. Das Landesarbeitsgericht hat den in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung vereinbarten Rechtsmittelverzicht zu Recht als wirksam angesehen. Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren können die Beteiligten wirksam auf das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die verfahrensbeendende erstinstanzliche Entscheidung verzichten. Ein solcher Verzicht kann von den Beteiligten bereits vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung erklärt werden. Auch ein schon vor der Einleitung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zwischen den Betriebsparteien vereinbarter Verzicht auf eine Beschwerde gegen einen später in dem Verfahren ergehenden erstinstanzlichen Beschluss ist grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG. Der vorliegend in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung vereinbarte Rechtsmittelverzicht greift weder unzulässig in die Ausgestaltung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ein, noch verstößt er gegen zwingendes Gesetzesrecht. Er führt nicht zu einer unzulässigen Beschränkung von Individualrechten der Arbeitnehmer. Die teilweise Unwirksamkeit der Regelung in Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung hat nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge.

30

a) Das Arbeitsgerichtsgesetz enthält keine ausdrückliche Bestimmung über die Möglichkeit des Verzichts auf eine Beschwerde gegen einen im Beschlussverfahren ergehenden, das Verfahren beendenden arbeitsgerichtlichen Beschluss.

31

aa) Aus § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 515 ZPO folgt jedoch, dass auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die erstinstanzliche Entscheidung möglich ist(vgl. BCF/Friedrich ArbGG 5. Aufl. § 89 Rn. 11; GK-ArbGG/Dörner § 89 Rn. 62; ErfK/Koch 11. Aufl. § 89 ArbGG Rn. 7; GMP/Matthes 7. Aufl. § 89 Rn. 62; HWK/Bepler 4. Aufl. § 89 ArbGG Rn. 13; Hauck/Helml 3. Aufl. § 89 Rn. 7). § 515 ZPO ist Ausdruck der Parteidisposition über die Einlegung und Durchführung von Rechtsmitteln(Musielak/Ball ZPO 7. Aufl. § 515 Rn. 1). Dieser Grundsatz gilt, wie § 89 Abs. 4 Satz 1 ArbGG deutlich macht, auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

32

bb) Die Möglichkeit des Rechtsmittelverzichts besteht nicht erst nach der Verkündung der gerichtlichen Entscheidung. Vielmehr kann bereits zuvor wirksam auf ein mögliches Rechtsmittel verzichtet werden. Dies zeigt die auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren anwendbare Bestimmung des § 313a Abs. 3 Halbs. 1 ZPO. Auch insoweit gilt für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren nichts anderes (GK-ArbGG/Dörner § 89 Rn. 62; ErfK/Koch § 89 ArbGG Rn. 7; HWK/Bepler § 89 ArbGG Rn. 13; aA GMP/Matthes § 89 Rn. 64; Düwell/Lipke/Breinlinger 2. Aufl. § 89 Rn. 19).

33

cc) Ein Rechtsmittelverzicht kann schließlich bereits vor Rechtshängigkeit vereinbart werden. Die künftigen Parteien eines noch nicht anhängigen Urteilsverfahrens können sich - jedenfalls solange sie sich nicht pauschal der Rechtsmittel für alle möglichen künftigen Prozesse begeben - zu jedem prozessualen Verhalten verpflichten, das in der Prozessordnung vorgesehen ist und im konkreten Fall weder einem gesetzlichen Verbot zuwiderläuft noch in die Rechte Dritter eingreift oder gegen die guten Sitten verstößt (vgl. zu einem vor Klageerhebung vereinbarten Verzicht auf eine mögliche spätere Berufung: BGH 10. Juli 1985 - VIII ZR 285/84 - zu II 1 a der Gründe, NJW 1986, 198). Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch für die künftigen Beteiligten eines noch nicht anhängigen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens. Die Besonderheiten dieser Verfahrensart stehen dem nicht entgegen. Auch im Beschlussverfahren unterliegt es der freien Disposition der Beteiligten, ob sie ein Rechtsmittel einlegen oder darauf im Voraus verzichten. Den Betriebsparteien ist allerdings nicht gestattet, die vorgegebene gesetzliche Konzeption des Zustimmungsersetzungsverfahrens grundlegend abzuändern (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 128 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 14). Ein vorgezogener Rechtsmittelverzicht führt aber nicht zu einer grundlegenden Änderung der Konzeption des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens.

34

b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde verstößt ein vor Anhängigkeit des Verfahrens vereinbarter Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen eine künftige erstinstanzliche Entscheidung nicht gegen die in § 4 ArbGG zum Ausdruck kommende Konzeption des ArbGG. Nach dieser Vorschrift kann die Arbeitsgerichtsbarkeit in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 ArbGG lediglich nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ArbGG ausgeschlossen werden, also für das in diesen Vorschriften zugelassene schiedsvertragliche Verfahren. Nach § 4 ArbGG kann daher der Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit für die in § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG geregelten Fälle der „Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz“ nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden(BAG 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 66, 243). Dies steht aber der Zulässigkeit eines Rechtsmittelverzichts nicht entgegen. Durch die damit verbundene Beschränkung des Instanzenzugs delegieren die Beteiligten die Entscheidung weder auf eine nichtstaatliche Stelle noch schließen sie den Zugang zu den Arbeitsgerichten aus. Vielmehr verbleibt es dabei, dass dem materiellen Arbeitsrecht mithilfe der staatlichen Gerichte zur Geltung verholfen wird. Auch das erstinstanzliche Gericht hat seine Entscheidung nach den einschlägigen prozess- und materiellrechtlichen Bestimmungen zu treffen. Während der Zugang zu den staatlichen Gerichten durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet ist, erfährt der Instanzenzug eine solche verfassungsrechtliche Absicherung nicht(BVerfG 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - Rn. 31 mwN, EuGRZ 2010, 531).

35

c) Der unter Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung vereinbarte Rechtsmittelverzicht ist nicht nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam. Dabei kann offenbleiben, inwieweit sich die Sittenwidrigkeit eines vorweggenommenen Rechtsmittelverzichts daraus ergeben kann, dass sich die Betriebsparteien ihrer Entschlussfreiheit über die Einlegung eines Rechtsmittels unbegrenzt begeben, indem sie sich für alle künftig zwischen ihnen entstehenden Rechtsstreitigkeiten der erstinstanzlichen Entscheidung unterwerfen (ebenfalls offengelassen für das Urteilsverfahren von BGH 10. Juli 1985 - VIII ZR 285/84 - zu II 1 a der Gründe, NJW 1986, 198). Der Rechtsmittelverzicht in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung betrifft einen inhaltlich und zeitlich klar eingegrenzten Gegenstand. Er bezieht sich auf die Zustimmungsersetzungsverfahren zur Umgruppierung vom bisherigen Vergütungsrahmentarifvertrag in den TV VS Boden.

36

d) Der Wirksamkeit des vorweggenommenen Rechtsmittelverzichts steht nicht entgegen, dass der Betriebsrat grundsätzlich nicht berechtigt ist, auf Mitbestimmungsrechte zu verzichten, die er nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahrzunehmen hat (BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 106, 204). Zwar wäre eine Regelungsabrede unwirksam, durch die der Betriebsrat auf seine Beteiligung nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei den durch die Einführung des neuen Vergütungssystems nötigen Umgruppierungen verzichten würde. Er kann aber eigenverantwortlich entscheiden, wie er sein Mitbestimmungsrecht bei konkreten personellen Einzelmaßnahmen wahrnimmt. Deshalb kann er sich einer erstinstanzlichen Entscheidung unterwerfen, ohne sich damit in unzulässiger Weise seines Mitbestimmungsrechts zu begeben. Der Betriebsrat hat auch nicht etwa generell für alle künftigen Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG auf mögliche Rechtsmittel gegen erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen verzichtet. Bei Abschluss der Regelungsvereinbarung vom 6. Dezember 2005 war vielmehr klar, auf welche konkreten Umgruppierungsmaßnahmen sich der für das Zustimmungsersetzungsverfahren vereinbarte Rechtsmittelverzicht bezieht.

37

e) Die Beteiligten haben durch den Rechtsmittelverzicht nicht in unzulässiger Weise in die Rechte der umzugruppierenden Arbeitnehmer eingegriffen. Eine im Zustimmungsersetzungsverfahren gerichtlich als zutreffend festgestellte Eingruppierung ist für den Arbeitgeber insoweit verbindlich, als sich der betroffene Arbeitnehmer hierauf in einem individualrechtlichen Rechtsstreit berufen kann (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - zu B II 2 c bb der Gründe, BAGE 77, 1; 28. August 2008 - 2 AZR 967/06 - Rn. 36, BAGE 127, 342). Daraus folgt aber kein Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf die Einlegung eines Rechtsmittels in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG.

38

f) Die Unwirksamkeit des in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung vereinbarten Rechtsmittelverzichts folgt schließlich, wie das Landesarbeitsgericht mit rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstandenden Erwägungen festgestellt hat, trotz § 139 BGB nicht aus der Unwirksamkeit der in Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung getroffenen Regelung.

39

aa) Nach § 139 BGB ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde. Bei den nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend wirkenden Betriebsvereinbarungen tritt die Rechtsfolge der Gesamtnichtigkeit wegen des Normencharakters allerdings nur dann ein, wenn der verbleibende Teil ohne den unwirksamen Teil keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt(vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 40 mwN, BAGE 125, 366). Für eine nur schuldrechtlich wirkende Regelungsabrede gilt dies nicht in gleicher Weise. Hier kommt es bei einem einheitlichen Geschäft auf den mutmaßlichen Willen der Betriebsparteien an. Dessen Feststellung durch das Tatsachengericht ist - ähnlich wie die Auslegung atypischer Willenserklärungen - durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob das Berufungs- oder Beschwerdegericht die Grundsätze des § 139 BGB verkannt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat.

40

bb) Hiernach ist es rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landesarbeitsgericht keine Gesamtnichtigkeit der in Nr. 4 der Regelungsvereinbarung enthaltenen Regelungen angenommen hat.

41

(1) Allerdings ist die von den Betriebsparteien in Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung getroffene Regelung, wonach die Zustimmung des Betriebsrats für Umgruppierungen als verweigert gilt, wenn darüber innerhalb der nach Nr. 3 der Regelungsvereinbarung gesetzten Fristen keine Einigkeit erzielt werden kann, unwirksam. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats können zwar in einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich erweitert werden. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die den Arbeitgeber zur Durchführung des Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet, wenn der Betriebsrat einer Umgruppierung bis zum Fristablauf nicht zustimmt, überschreitet aber die Regelungskompetenz der Betriebsparteien(BAG 18. August 2009 - 1 ABR 49/08 - Rn. 19, 24, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 128 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 14; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 19).

42

(2) Die Teilnichtigkeit der Regelung in Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung führt jedoch nicht zur Nichtigkeit sämtlicher in Nr. 4 der Regelungsvereinbarung vereinbarten Regelungen. Unter Berücksichtigung des rechtsbeschwerderechtlich beschränkten Überprüfungsmaßstabs ist es nicht zu beanstanden, dass das Landesarbeitsgericht angenommen hat, die Betriebsparteien hätten die Regelung in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung auch bei Kenntnis der Unwirksamkeit von Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung vereinbart. Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, die Regelungen in Nr. 4 Satz 2 und 3 der Regelungsvereinbarung behielten unabhängig von der Wirksamkeit der Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung ihren Sinn und wären auch in Kenntnis der Unwirksamkeit von Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung unverändert abgeschlossen worden, lässt keinen Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze erkennen. Es lag im Interesse der Beteiligten, alle im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Vergütungssystems erforderlich werdenden Zustimmungsersetzungsverfahren durch eine verfahrensökonomische Verfahrensweise einer alsbaldigen Erledigung zuzuführen. Diese Interessenlage besteht auch im Falle der Unwirksamkeit von Nr. 4 Satz 1 der Regelungsvereinbarung.

43

 

3. Rechtsbeschwerderechtlich nicht zu bestanden ist auch die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts, der in Nr. 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung vereinbarte Rechtsmittelverzicht sei durch die Honorarvereinbarung zwischen der Arbeitgeberin und dem Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats vom 29. Dezember 2006/2. Januar 2007 nicht einvernehmlich aufgehoben worden. Die Würdigung, dass die Erstreckung der Pauschalvergütung der Verfahrensbevollmächtigten auch auf eine zweite Instanz nach ihrem Erklärungswert keine Aufhebung des vereinbarten Rechtsmittelverzichts darstellte, verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze.

        

    Linsenmaier    

        

    Gallner    

        

    Kiel    

        

        

        

    Helge Krollmann    

        

    R. Schiller    

                 

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(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

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die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
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die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Satz 2 zugelassen wird. § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 85 Abs. 2 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

(2) Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die für das Revisionsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Einlegung der Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(1) Für die Einlegung und Begründung der Beschwerde gilt § 11 Abs. 4 und 5 entsprechend.

(2) Die Beschwerdeschrift muß den Beschluß bezeichnen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, und die Erklärung enthalten, daß gegen diesen Beschluß die Beschwerde eingelegt wird. Die Beschwerdebegründung muß angeben, auf welche im einzelnen anzuführenden Beschwerdegründe sowie auf welche neuen Tatsachen die Beschwerde gestützt wird.

(3) Ist die Beschwerde nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt oder begründet, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Der Beschluss kann ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden ergehen; er ist unanfechtbar. Er ist dem Beschwerdeführer zuzustellen. § 522 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung ist nicht anwendbar.

(4) Die Beschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. Im Falle der Zurücknahme stellt der Vorsitzende das Verfahren ein. Er gibt hiervon den Beteiligten Kenntnis, soweit ihnen die Beschwerde zugestellt worden ist.

(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Satz 2 zugelassen wird. § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 85 Abs. 2 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

(2) Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die für das Revisionsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Einlegung der Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(1) Für die Einlegung und Begründung der Beschwerde gilt § 11 Abs. 4 und 5 entsprechend.

(2) Die Beschwerdeschrift muß den Beschluß bezeichnen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, und die Erklärung enthalten, daß gegen diesen Beschluß die Beschwerde eingelegt wird. Die Beschwerdebegründung muß angeben, auf welche im einzelnen anzuführenden Beschwerdegründe sowie auf welche neuen Tatsachen die Beschwerde gestützt wird.

(3) Ist die Beschwerde nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt oder begründet, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Der Beschluss kann ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden ergehen; er ist unanfechtbar. Er ist dem Beschwerdeführer zuzustellen. § 522 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung ist nicht anwendbar.

(4) Die Beschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. Im Falle der Zurücknahme stellt der Vorsitzende das Verfahren ein. Er gibt hiervon den Beteiligten Kenntnis, soweit ihnen die Beschwerde zugestellt worden ist.

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.

(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Werden Betriebsvereinbarungen in elektronischer Form geschlossen, haben Arbeitgeber und Betriebsrat abweichend von § 126a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dasselbe Dokument elektronisch zu signieren. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen.

(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

(1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat). Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden.

(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung von Betrieben und Betriebsteilen im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt.
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*)
Diese Vorschrift dient der Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 82 S. 16).

(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.

(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Werden Betriebsvereinbarungen in elektronischer Form geschlossen, haben Arbeitgeber und Betriebsrat abweichend von § 126a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dasselbe Dokument elektronisch zu signieren. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen.

(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

(1) Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 21. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre bestanden hat (unverfallbare Anwartschaft). Ein Arbeitnehmer behält seine Anwartschaft auch dann, wenn er aufgrund einer Vorruhestandsregelung ausscheidet und ohne das vorherige Ausscheiden die Wartezeit und die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hätte erfüllen können. Eine Änderung der Versorgungszusage oder ihre Übernahme durch eine andere Person unterbricht nicht den Ablauf der Fristen nach Satz 1. Der Verpflichtung aus einer Versorgungszusage stehen Versorgungsverpflichtungen gleich, die auf betrieblicher Übung oder dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen. Der Ablauf einer vorgesehenen Wartezeit wird durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 nicht berührt. Wechselt ein Arbeitnehmer vom Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleibt die Anwartschaft in gleichem Umfange wie für Personen erhalten, die auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbleiben.

(2) Wird für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt (Direktversicherung), so ist der Arbeitgeber verpflichtet, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen das Bezugsrecht nicht mehr zu widerrufen. Eine Vereinbarung, nach der das Bezugsrecht durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen auflösend bedingt ist, ist unwirksam. Hat der Arbeitgeber die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder beliehen, so ist er verpflichtet, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen geendet hat, bei Eintritt des Versicherungsfalles so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre. Als Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage im Sinne des Absatzes 1 gilt der Versicherungsbeginn, frühestens jedoch der Beginn der Betriebszugehörigkeit.

(3) Wird die betriebliche Altersversorgung von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung durchgeführt, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt (Pensionskasse und Pensionsfonds), so gilt Absatz 1 entsprechend. Als Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage im Sinne des Absatzes 1 gilt der Versicherungsbeginn, frühestens jedoch der Beginn der Betriebszugehörigkeit.

(4) Wird die betriebliche Altersversorgung von einer rechtsfähigen Versorgungseinrichtung durchgeführt, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (Unterstützungskasse), so sind die nach Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Voraussetzungen und vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen den bis zum Eintritt des Versorgungsfalles dem Unternehmen angehörenden Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen gleichgestellt. Die Versorgungszusage gilt in dem Zeitpunkt als erteilt im Sinne des Absatzes 1, von dem an der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten der Unterstützungskasse gehört.

(5) Soweit betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung einschließlich eines möglichen Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Absatz 1a erfolgt, behält der Arbeitnehmer seine Anwartschaft, wenn sein Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles endet; in den Fällen der Absätze 2 und 3

1.
dürfen die Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistung verwendet,
2.
muss dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen eingeräumt und
3.
muss das Recht zur Verpfändung, Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen werden.
Im Fall einer Direktversicherung ist dem Arbeitnehmer darüber hinaus mit Beginn der Entgeltumwandlung ein unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen.

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

(1) Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt.

(2) Für das Beschwerdeverfahren gelten die für das Berufungsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 88 bis 91 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) In erster Instanz zu Recht zurückgewiesenes Vorbringen bleibt ausgeschlossen. Neues Vorbringen, das im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür nach § 83 Abs. 1a gesetzten Frist nicht vorgebracht wurde, kann zurückgewiesen werden, wenn seine Zulassung nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Beschlussverfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verzögerung nicht genügend entschuldigt. Soweit neues Vorbringen nach Satz 2 zulässig ist, muss es der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, der Beschwerdegegner in der Beschwerdebeantwortung vortragen. Wird es später vorgebracht, kann es zurückgewiesen werden, wenn die Möglichkeit es vorzutragen vor der Beschwerdebegründung oder der Beschwerdebeantwortung entstanden ist und das verspätete Vorbringen nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und auf dem Verschulden des Beteiligten beruht.

(4) Die Einlegung der Beschwerde hat aufschiebende Wirkung; § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(1) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet, soweit nicht nach § 78 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt.

(2) Die Berufung kann nur eingelegt werden,

a)
wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist,
b)
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt,
c)
in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder
d)
wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, wenn die Berufung oder Anschlussberufung darauf gestützt wird, dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe.

(3) Das Arbeitsgericht hat die Berufung zuzulassen, wenn

1.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
2.
die Rechtssache Rechtsstreitigkeiten betrifft
a)
zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen,
b)
über die Auslegung eines Tarifvertrags, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Arbeitsgerichts hinaus erstreckt, oder
c)
zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfs oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt, oder
3.
das Arbeitsgericht in der Auslegung einer Rechtsvorschrift von einem ihm im Verfahren vorgelegten Urteil, das für oder gegen eine Partei des Rechtsstreits ergangen ist, oder von einem Urteil des im Rechtszug übergeordneten Landesarbeitsgerichts abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.

(3a) Die Entscheidung des Arbeitsgerichts, ob die Berufung zugelassen oder nicht zugelassen wird, ist in den Urteilstenor aufzunehmen. Ist dies unterblieben, kann binnen zwei Wochen ab Verkündung des Urteils eine entsprechende Ergänzung beantragt werden. Über den Antrag kann die Kammer ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

(4) Das Landesarbeitsgericht ist an die Zulassung gebunden.

(5) Ist die Berufung nicht zugelassen worden, hat der Berufungskläger den Wert des Beschwerdegegenstands glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides Statt darf er nicht zugelassen werden.

(6) Für das Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Berufung entsprechend. Die Vorschriften über das Verfahren vor dem Einzelrichter finden keine Anwendung.

(7) Die Vorschriften der §§ 46c bis 46g, 49 Abs. 1 und 3, des § 50, des § 51 Abs. 1, der §§ 52, 53, 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 9, Abs. 2 und 4, des § 54 Absatz 6, des § 54a, der §§ 56 bis 59, 61 Abs. 2 und 3 und der §§ 62 und 63 über den elektronischen Rechtsverkehr, Ablehnung von Gerichtspersonen, Zustellungen, persönliches Erscheinen der Parteien, Öffentlichkeit, Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter, Güterichter, Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung, Vorbereitung der streitigen Verhandlung, Verhandlung vor der Kammer, Beweisaufnahme, Versäumnisverfahren, Inhalt des Urteils, Zwangsvollstreckung und Übersendung von Urteilen in Tarifvertragssachen gelten entsprechend.

(8) Berufungen in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind vorrangig zu erledigen.

Die Wirksamkeit eines Verzichts auf das Recht der Berufung ist nicht davon abhängig, dass der Gegner die Verzichtsleistung angenommen hat.

(1) Für die Einlegung und Begründung der Beschwerde gilt § 11 Abs. 4 und 5 entsprechend.

(2) Die Beschwerdeschrift muß den Beschluß bezeichnen, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, und die Erklärung enthalten, daß gegen diesen Beschluß die Beschwerde eingelegt wird. Die Beschwerdebegründung muß angeben, auf welche im einzelnen anzuführenden Beschwerdegründe sowie auf welche neuen Tatsachen die Beschwerde gestützt wird.

(3) Ist die Beschwerde nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt oder begründet, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Der Beschluss kann ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden ergehen; er ist unanfechtbar. Er ist dem Beschwerdeführer zuzustellen. § 522 Abs. 2 und 3 der Zivilprozessordnung ist nicht anwendbar.

(4) Die Beschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. Im Falle der Zurücknahme stellt der Vorsitzende das Verfahren ein. Er gibt hiervon den Beteiligten Kenntnis, soweit ihnen die Beschwerde zugestellt worden ist.

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.

(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für

1.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;
2.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfs oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt;
3.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
a)
aus dem Arbeitsverhältnis;
b)
über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses;
c)
aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen;
d)
aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen;
e)
über Arbeitspapiere;
4.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und
a)
Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen;
b)
gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien oder Sozialeinrichtungen des privaten Rechts oder Versorgungseinrichtungen, soweit Letztere reine Beitragszusagen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2a des Betriebsrentengesetzes durchführen, über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,
soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
5.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und dem Träger der Insolvenzsicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung nach dem Vierten Abschnitt des Ersten Teils des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung;
6.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Einrichtungen nach Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 5 sowie zwischen diesen Einrichtungen, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
7.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Entwicklungshelfern und Trägern des Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfergesetz;
8.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Trägern des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder den Einsatzstellen und Freiwilligen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz;
8a.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund oder den Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes oder deren Trägern und Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz;
9.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen;
10.
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen behinderten Menschen im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 221 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen.

(2) Die Gerichte für Arbeitssachen sind auch zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern,

a)
die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder festgesetzten Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung oder für einen technischen Verbesserungsvorschlag nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen zum Gegenstand haben;
b)
die als Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeitsverhältnissen ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben.

(3) Vor die Gerichte für Arbeitssachen können auch nicht unter die Absätze 1 und 2 fallende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, wenn der Anspruch mit einer bei einem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig werdenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeit der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art in rechtlichem oder unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht und für seine Geltendmachung nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist.

(4) Auf Grund einer Vereinbarung können auch bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Privatrechts und Personen, die kraft Gesetzes allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans der juristischen Person zu deren Vertretung berufen sind, vor die Gerichte für Arbeitssachen gebracht werden.

(5) In Rechtsstreitigkeiten nach diesen Vorschriften findet das Urteilsverfahren statt.

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.

(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für

1.
Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
2.
Angelegenheiten aus dem Sprecherausschußgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 34 bis 36 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
3.
Angelegenheiten aus dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz, soweit über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat und über ihre Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
3a.
Angelegenheiten aus den §§ 177, 178 und 222 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
3b.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über Europäische Betriebsräte, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 43 bis 45 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;
3c.
Angelegenheiten aus § 51 des Berufsbildungsgesetzes;
3d.
Angelegenheiten aus § 10 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes;
3e.
Angelegenheiten aus dem SE-Beteiligungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675, 3686) mit Ausnahme der §§ 45 und 46 und nach den §§ 34 bis 39 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
3f.
Angelegenheiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911, 1917) mit Ausnahme der §§ 47 und 48 und nach den §§ 34 bis 39 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung zu entscheiden ist;
3g.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 34 und 35 und nach den §§ 23 bis 28 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Abs. 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
3h.
Angelegenheiten aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 10) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 38 und 39 und nach den §§ 25 bis 30 nur insoweit, als über die Wahl von Vertretern der Arbeitnehmer in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie deren Abberufung mit Ausnahme der Abberufung nach § 103 Absatz 3 des Aktiengesetzes zu entscheiden ist;
4.
die Entscheidung über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung;
5.
die Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes, einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und einer Rechtsverordnung nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
6.
die Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag.

(2) In Streitigkeiten nach diesen Vorschriften findet das Beschlußverfahren statt.

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.

(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Werden Betriebsvereinbarungen in elektronischer Form geschlossen, haben Arbeitgeber und Betriebsrat abweichend von § 126a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dasselbe Dokument elektronisch zu signieren. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen.

(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekanntgewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn

1.
die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde,
2.
die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
4.
der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,
5.
eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder
6.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.