Amtsgericht Lörrach Urteil, 10. Feb. 2005 - 1 C 1918/04
Gründe
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Amtsgericht Lörrach Urteil, 10. Feb. 2005 - 1 C 1918/04 zitiert 2 §§.
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.