Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 21. Apr. 2017 - 4 F 1298/16

21.04.2017
vorgehend
Amtsgericht Aschaffenburg, 4 F 1298/16, 04.04.2017

Gericht

Amtsgericht Aschaffenburg

Tenor

1. Der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss vom 04.04.2017 (Bl. 32 d.) wird nicht abgeholfen.

2. Die Beschwerde ist dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen.

Gründe

Beziehen beide Beteiligte ALG II so kommt - unabhängig von der konkreten Höhe der Leistungen - nur der Mindeststreitwert in Betracht. Ansonsten wären praktisch keine Fälle denkbar, die zum Mindeststreitwert führen. Es ist keinesfalls gerechtfertigt die vom Amt bezahlte Miete auf Seiten der Beteilgten als „Einkommen“ zu werten.

ra.de-Urteilsbesprechung zu Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 21. Apr. 2017 - 4 F 1298/16

Urteilsbesprechung schreiben

0 Urteilsbesprechungen zu Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 21. Apr. 2017 - 4 F 1298/16

Referenzen - Gesetze

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 21. Apr. 2017 - 4 F 1298/16 zitiert 1 §§.