Frau Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Frau Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Angelika Allgayer (*25. Juni 1978 in Würzburg) wurde am 1. Februar 2021 zur Richterin am Bundesgerichtshof bestellt und dem 1. Strafsenat zugewiesen. Dieser Senat ist zuständig für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken München, Stuttgart und Karlsruhe sowie für Steuer- und Zollstrafrecht.

Ihr Weg zum BGH erfolgte über den höheren Justizdienst Bayerns: Nach juristischer Ausbildung wurde sie 2005 bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg‑Fürth eingesetzt, 2008 zur Staatsanwältin ernannt und noch im selben Jahr zur Richterin am Landgericht Nürnberg‑Fürth berufen. Danach folgten bedeutende Zwischenstationen am BGH als wissenschaftliche Mitarbeiterin (2011–2014), erneut als solche (2014–2015) sowie die Beförderung zur Oberstaatsanwältin beim BGH im Februar 2019.

Im 1. Strafsenat bringt Allgayer nicht nur ihre Fachkompetenz ein, sondern engagiert sich auch öffentlich zur Entwicklung des Strafprozesses – etwa mit fundierten Stellungnahmen zur Digitalisierung der Justiz. Bei einer Veranstaltung im Berliner Jahresrückblick 2024 beeindruckte sie mit Analysefähigkeit und Haltung durch die Schilderung eines konkreten Revisionsfalls, bei dem sie sich in der Sache deutlich von der Senatsmehrheit distanzierte.

Dr. Allgayer verbindet solide Staatsanwalts- und Richtererfahrung sowie wissenschaftliche Mitarbeit am BGH mit einem klaren Positionierungsvermögen in Debatten zur Strafprozesspraxis. Ihr Engagement für Digitalisierung und rechtspolitische Entwicklungen zeigt, dass sie über juristische Facharbeit hinaus aktiv am öffentlichen Diskurs teilnimmt – und zugleich hohe fachliche Verantwortung im 1. Strafsenat trägt.