Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 75 (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 75 EEG 2014

§ 75 EEG 2014 zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 75 EEG 2014 zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe


(1) Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandels

Handelsgesetzbuch - HGB | § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers


(1) Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet; gesetzliche Mitteilungspflichten b

Handelsgesetzbuch - HGB | § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht


(1) Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben dem Abschlußprüfer den Jahresabschluß, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Sie haben ihm zu gestatten, die Bücher und

Handelsgesetzbuch - HGB | § 319b Netzwerk


(1) Ein Abschlussprüfer ist von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2, 3 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 erfüllt, es sei denn, dass das Netzwerkmitglied a
§ 75 EEG 2014 zitiert 3 andere §§ aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur


(1) Die Bundesnetzagentur hat vorbehaltlich weiterer Aufgaben, die ihr durch Rechtsverordnung aufgrund dieses Gesetzes übertragen werden, die Aufgaben,1.die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis § 39q durchzuführen,2.sicherzustellen, dass die Transparen

Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 73 Übertragungsnetzbetreiber


(1) Übertragungsnetzbetreiber müssen unbeschadet des § 77 Absatz 4 für Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ihr Netz angeschlossen sind, die Angaben nach § 72 Absatz 1 auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (2) Übertragungsnetzbetreiber m

Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 81 Clearingstelle


(1) Zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten wird eine Clearingstelle eingerichtet. Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durch eine juristische Person des Privatrechts. (2) Die Clearingstelle

Referenzen - Urteile | § 75 EEG 2014

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 75 EEG 2014.

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2017 - VIII ZR 147/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 21. Juni 2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 8. Juli 2016 w

Landgericht Hamburg Urteil, 26. Nov. 2015 - 403 HKO 225/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.460.321,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 % aus dem Betrag von EUR   90.997,17 seit dem 17.12.2013 EUR   90.997,17 seit dem 16.01.2014 EUR 526.322,36 seit dem 16.09.2014 EUR