Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

Die Bestimmungen dieses Abschnitts sowie § 52 Nummer 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung gelten auch für Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Bundesamtes nach § 75 Nummer 12 des Aufenthaltsgesetzes.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 52


Für die örtliche Zuständigkeit gilt folgendes:1.In Streitigkeiten, die sich auf unbewegliches Vermögen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, ist nur das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Vermögen oder

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 75 Aufgaben


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unbeschadet der Aufgaben nach anderen Gesetzen folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Informationen über den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit zwischen den Ausländerbehörden, der Bundesagentur

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Jan. 2016 - M 24 S 16.30047

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. 1. Die Antragstellerin ist mazedonische Staatsangehörige; sie wurde am

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2016 - M 17 K 15.31483

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Oktober 2015 verpflichtet festzustellen, dass bei der Klägerin die Voraussetzungen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - M 24 S 15.31573, M 24 K 15.31572, M 24 S 15.31571, M 24 K 15.31570

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen M 24 S 15.31573, M 24 S 15.31571, M 24 K 15.31572 und M 24 K 15.31570 werden zur gemeinsamen Entscheidung - die Verfahren M 24 K 15.31572 und M 24 K 15.31570 nur im Hinblick auf die Entscheidung ü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Nov. 2016 - M 16 S 16.33342

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtschutz in Bezug auf einen Bescheid

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. März 2016 - M 17 S 15.31484

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 16. Oktober 2015 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Feb. 2016 - M 17 S 15.31389

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 2. Oktober 2015 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der An

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Okt. 2016 - M 17 S 16.33089

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist senegalesischer Staatsangehöriger, dem Volke der Fulbe (eng

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Nov. 2015 - AN 5 S 15.01667

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerseite trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert wird auf 600,00 EUR festgesetzt. Gründe Die Antragstellerseite bege

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Aug. 2016 - M 24 S 16.31725

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragsteller sind ihren Angaben im Asylverfahren zufolge mazedonische Staatsan

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Jan. 2019 - 29 L 3642/18.A

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Eilantrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe: 2Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2018 - 1 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, ein albanischer Staatsangehöriger, begehrt die Aufhebung eines gegen ihn vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) verhängten Einr

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Feb. 2017 - A 10 K 5999/16

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor Die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens als Gesamtschuldner. Gründe  I.1 Die Antragsteller sind kosovarische Staatsangehörige, die Ant

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 22. Juli 2016 - A 2 K 2113/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die Abschiebung des Antragstellers bis zu einer erneuten Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ü

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2016 - 21 K 7126/15.A

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufi

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Jan. 2016 - 6 L 23/16.A

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage (6 K 51/16.A) gegen die behördliche Befristungsentscheidung in Ziffer 6 des Bescheides des Bundesamtes vom 10. Dezember 2015 wird angeordnet. Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz ratenfrei

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 02. Nov. 2015 - 4 B 694/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Gründe 1 Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der gleichzeitig erhobenen Klage gegen den Bescheid des Bundesamtes für vom 01.10.2015 anzuordnen, hat in dem im Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. I. 2 Der Antrag ist zunächst zulässig.

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 30. Okt. 2015 - 6 L 807/15.A

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der gegen das auf zehn Monate befristet angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 7 AufenthG (Ziffer 6 des Bescheides vom 15. September 2015) gerichteten Klage (Az. 6 K 1730/15.A) wird angeordnet. Im

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