Internetrecht und IT-Recht

Internetrecht und IT-Recht

erstmalig veröffentlicht: 31.01.2007, letzte Fassung: 11.03.2022
beiRechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht

Das Recht der neuen Medien, wie es auch gerne genannt wird, ist ein überaus spannendes weil neues Rechtsgebiet. Oft werden die Auswirkungen der neuen virtuellen Welt auf unser Leben und auch auf unser Rechtssystem stark unterschätzt. Oft wissen die Beteiligten auch gar nicht, wie die genaue Rechtslage denn eigentlich aussieht. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet schreitet die Rechtsprechung so rasant und mit oft überraschenden Urteilen voran. Und sogar der Gesetzgeber ist mit der überaus schnellen Entwicklung in diesem Bereich schon seit Jahren überfordert.

Da ist es gut, wenn Sie rechtlichen Beistand haben, der zum einen jung genug ist, um sich für diese Materie begeistern zu können und andererseits die gesamte Entwicklung und das Voranschreiten dieses Mediums in den letzten 10 Jahren genau beobachten konnte.

Nicht selten gibt es Anwälte oder Richter, die sich mit diesem Gebiet mangels Interesse und einer falsch verstanden Zurückhaltung wenig bis gar nicht auskennen, obwohl Sie meinen hier reglementieren zu müssen. Es entstehen so oft kuriose und grundlegend falsche Entscheidungen, die teilweise merkwürdige Folgen zeigen.

Das im deutschen Rechtsraum bekannteste und bei weitem missverstandendste Urteil dürfte hierbei das Urtel des LG Hamburg vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" sein. Nicht nur unzählige private Internetseiten, auch große kommerzielle Internetportale sahen sich auf einmal gezwungen einen entsprechenden Haftungsausschluss in ihr Impressum aufzunehmen.

Dabei hatte das genannte Urteil des LG Hamburg gravierende rechtliche Mängel und völlig unbegründete rechtliche Folgerungen. Zum anderen ist dieses Urteil auch nie rechtskräftig geworden, da die beiden Parteien sich in der Berufungsinstanz verglichen haben. Dem öffentlichen Bekanntheitsgrad und seiner weiten Verbreitung hat dieser Umstand offensichtlich jedoch wenig geschadet.

Dies sollte nur ein kleines Beispiel dafür sein, dass immer noch ein breites massives Unverständnis für dieses Medium vorherrscht und rechtliche Regelungen bisweilen willkürlich und wenig befriedigend erscheinen.

Sollten Sie Fragen haben bezüglich ihres Internetauftritts, wettbewerbsrechtlicher Verstösse oder Urheberrechsverletzungen, so haben Sie in uns einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner gefunden.

Der Begriff des Internetrechts (auch: Informationsrecht) beschreibt das Recht, das sich mit der Lösung rechtlicher Probleme befasst, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ergeben. Da es sich beim Internetrecht / Informationsrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, die Bezüge zu den verschiedensten Rechtsgebieten aufweist, lässt es sich nicht immer klar von anderen Rechtsgebieten abgrenzen.

Das Internetrecht / Informationsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern fließt in verschiedene Regelungskomplexe mit ein. So z.B. in das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht.

Während sich das Internetrecht / Informationsrecht mit dem Inhalt des Internets befasst, regelt das IT-Recht (Informationstechnologie-Recht) die elektronische Datenverarbeitung, somit also die Funktionalität des Internets. Früher wurde das IT-Recht auch als Computerrecht, EDV-Recht oder Informatikrecht bezeichnet.

Ebenso wie für das Internetrecht existiert auch für das IT-Recht kein einheitliches Gesetzbuch, sondern es setzt sich aus verschiedenen Teilgebieten anderer Rechtsgebiete zusammen. Dazu zählt etwa auch das Domainrecht.

Autor:in

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

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