IV. Recht der UG - Unternehmergesellschaft

erstmalig veröffentlicht: 29.03.2012, letzte Fassung: 29.03.2012
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform. Sie stellt lediglich eine Variante der GmbH dar. Sonderbestimmungen finden sich nur im Absatz 5a des GmbH-Gesetzes. Im Übrigen findet das allgemeine GmbH-Recht Anwendung. Daher gelten auch hinsichtlich der Beteiligung an einer Unternehmergesellschaft oder der Beteiligung einer Unternehmergesellschaft an einer anderen Gesellschaft keine Besonderheiten.

Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Musterprotokolls zur Gründung einer Unternehmergesellschaft richtet sich nach der Höhe der konkreten Stammeinlage. Es wird somit nicht auf einen Mindestgeschäftswert von 25.000 EUR abgestellt.

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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