EEG-Umlage

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Energierecht: Auskunftsanspruch nach EEG unbeachtlich der Wahl der Rechtsform

23.06.2015

Weder der Auskunftsanspruch des Übertragungsnetzbetreibers gegen das Elektrizitätsversorgungsunternehmen noch der hierdurch vorbereitete Vergütungsanspruch sind als Beihilfen gemäß Art. 87 I EGV anzusehen.
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