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Gerichtsstand: Die Vergütung aus einem Bauvertrag ist am Sitz des Bauherren einzuklagen

26.02.2013

zahlt der Bauherr die vereinbarte Vergütung nicht, muss ihn der Bauunternehmer an seinem (Wohn-)Sitz verklagen-LG Stralsund vom 04.10.11-Az:6 O 77/11

Baurecht: Verjährungsfristabkürzung für den Werklohnanspruch ist unwirksam

26.02.2013

weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt-BGH vom 06.12.12-Az:VII ZR 15/12