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42 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Haftungsrecht: Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden

22.06.2019

Ein Beschenkter darf grundsätzlich davon ausgehen, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotential birgt, das sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann. Geht von einem Geschenk nach seiner äußeren Verpackung auf den ersten Blick keine erkennbare Gefahr aus und besteht auch anderweitig kein Anhaltspunkt dafür, dass bereits das Öffnen des Geschenks gefährlich sein könnte, muss der Beschenkte die Verpackung vor dem Öffnen nicht auf Warnhinweise untersuchen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin

Haftungsrecht: Schwimmbadbetreiber haftet nicht für unaufmerksamen Besucher

27.07.2019

Der Betreiber eines öffentlichen Schwimmbads ist nicht verpflichtet, die Besucher vor Gefahren zu warnen, die sich beim Schwimmen oder Tauchen ohne ausreichende Sicht ergeben können – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin

Haftungsrecht: Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig

10.08.2019

Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin

Verkehrsrecht: Haftungsrecht – Fußgänger haben Vorrang vor Segways

11.11.2019

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin

Haftungsrecht: Deutsche Gerichte müssen „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts anwenden

09.05.2020

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte über Schadenersatzansprüche aus einem Flugunfall in Norditalien zu entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren italienische "Vorflugregeln" - Streifler & Kollegen Rechtsanwälte - Anwalt für Haftungsrecht Berlin