Due Diligence beim Immobilienerwerb

bei uns veröffentlicht am13.01.2008

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der Begriff „Due Diligence“ kommt aus dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht und bedeutet so viel wie „die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Ziel ist eine sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung bei einer geplanten Transaktion.

Bei der Immobilien Due Diligence geht es um eine verkehrsübliche Sorgfaltsprüfung der Immobilie schon vor einer geplanten Transaktion, wobei durch eine detaillierte Analyse und Prüfung des Objektes die Chancen und Risiken erfasst werden sollen. Dadurch lassen sich beispielsweise Unsicherheiten über den tatsächlichen Wert der Immobilie minimieren oder sonstige Risiken erfassen.

Die Immobilien Due Diligence unterteilt sich in folgende Bereiche:
  • Market Due Diligence
    • hier wird der Standort sowie das Umfeld der Immobilie systematisch untersucht
  • Legal Due Diligence
    • bei der rechtlichen Prüfung geht es um alle Fragen, die in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der veräußerung der Immobilie stehen
    • beispielsweise um die Gestaltung des Kaufvertrages oder um die Klärung der Eigentumsposition
  • Tax Due Diligence
    • hierbei werden die steuerrechtlichen Fragen erörtert
  • Technical Due Diligence
    • weiterhin wird eine fundierte bauliche und gebäudetechnische Analyse vorgenommen
  • Environmental Due Diligence
    • ferner werden die Umweltbedingungen untersucht
  • Financial Due Diligence
    • basierend auf den vorherigen Analysen folgt schließlich die finanzielle Beurteilung der Immobilie

Stud. jur. Norman Buse, www.studieren.org

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
 
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Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn Sie beabsichtigen, in Berlin oder im Umfeld belegene Grundstücke oder Wohnungen zu verkaufen. Wir beraten Sie dann bei der Gestaltung von solchen Kaufverträgen auch aus Sicht der Verkäufer.
 

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