Auslandsreise: „Dunkelmänner“ riskieren in vielen Ländern ein Bußgeld

bei uns veröffentlicht am31.05.2010

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In vielen europäischen Ländern besteht die Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, andernfalls riskiert man ein Bußgeld. Bei einer Fahrt ins Ausland sollten Sie daher die folgenden Lichtregeln beachten. Lichtpflicht bei Tag besteht momentan in 22 europäischen Ländern - mit erheblichen Unterschieden:
  • In Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien muss auf allen Straßen das Fahrlicht eingeschaltet werden.
  • In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt dies nur auf Autobahnen und außerorts.
  • In Bulgarien und Kroatien muss das Licht ausschließlich in den Wintermonaten auch tagsüber leuchten.
  • Die Schweiz und Frankreich empfehlen nur das Fahren mit Abblendlicht.
Hinweis: Bei Verstößen gegen die Lichtpflicht drohen zum Teil empfindliche Geldstrafen. Am tiefsten müssen Autofahrer in Estland mit rund 190 Euro und in Norwegen mit etwa 185 Euro in die Tasche greifen.

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