Aufsichtspflichtverletzung: Eltern müssen Kinder einer „Verkehrsschulung“ unterziehen

bei uns veröffentlicht am01.06.2007

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Bei Kindern im Straßenverkehr ist stets äußerste Vorsicht und Konzentration erforderlich. Weil sie Geschwindigkeiten und Entfernungen oft noch nicht richtig einschätzen können, sind sie besonders gefährdet. Gefährdet sind allerdings auch andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit doch zu einem Unglück, stellt sich häufig auch die Frage nach der Verantwortung der Eltern.

 

Diese vernachlässigen nach Ansicht des Landgerichts (LG) Coburg ihre Aufsichtspflicht aber nur, wenn sie den Nachwuchs nicht über die Gefahren des Straßenverkehrs unterrichtet haben. Haben sie dagegen das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet, müssen die Erziehungsberechtigten für die Folgen des Unfalls nicht aufkommen. Sei Ursache des Unglücks die spontane Reaktion des Kindes, könne dies weder vorhergesehen, noch verhindert werden (LG Coburg, Urteil vom 12.9.2006, 23 O 269/06; bestätigt durch OLG Bamberg, 5 U 227/06).

 

 

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