Allgemeine Mandatsbedingungen - Chinesisch

bei uns veröffentlicht am27.06.2015

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
一般条款 - allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte Bierbach Streifler & Partner

Sie finden die maßgeblichen allgemeinen Mandatsbedingungen in deutscher Sprache hier

1.      
Anwendungsbereich

1. 适用范围

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle von RA Streifler zu erbringenden Leistungen, insbesondere die Erteilung von Rat und Auskünften und die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung („Auftrag“).

本一般条款适用于Streifler律师事务所提供的一切服务,特别是提供的法律咨询,代理服务,包括诉讼代理。

  

2.       Auftragsumfang

2. 代理范围

Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. RA STREIFLER ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

本授权书的代理范围取决于授权代理事由。代理人有义务提起诉讼和上诉,如果被代理人就此授权,并由代理人同意。

Die Pflicht von RA STREIFLER zur Aufbewahrung der Handakten richtet sich nach § 50 Abs. 2 BRAO und endet grundsätzlich 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Als Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags gilt der letzte Tag des Monats, in dem dem Auftraggeber die letzte Rechnung für den konkreten Beratungsgegenstand zugegangen ist.

Streifler律师事务所有义务按照律师职业守则第50条第2款保存案宗5年。时间从授权人收到最后的账单的月份起算。


3.       Haftungsbeschränkung, Nutzung elektronischer Medien, Datenschutz

3. 免责条款,电子传媒的使用,信息保护

Die Haftung für mündlich oder fernmündlich erteilte Auskünfte und Beratung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, bei Angelegenheiten von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, wobei insoweit auch die Einhaltung der Textform im Sinne des § 126bBürgerliches Gesetzbuch („BGB“) ausreichend ist.

代理人在提供口头咨询的情况下仅对故意和重大过失负责。

Die Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail, ist mit Risiken behaftet. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte Zugang zu den Daten verschaffen, von ihnen Kenntnis nehmen und sie verändern oder Daten verfälscht, unvollständig, verzögert oder gar nicht beim Empfänger eingehen.

被代理人同意代理人在授权代理范围内使用电子信息,特别是电子邮件传递消息,虽然使用电子邮件有被第三方窃取,篡改或者根本无法保证准确无误的进入被代理人电子邮箱的风险。

RA STREIFLER ist befugt, im Rahmen des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Streifler律师事务所在代理范围内,可以征询,存储和加工被代理人的个人信息。


4.       Vergütung

4. 收费方法

Die Vergütung von RA STREIFLER richtet sich nach der darüber getroffenen gesonderten Vergütungsvereinbarung. Ohne Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit das RVG auf Gebühren nach dem bürgerlichen Recht verweist, gilt die in Wirtschaftskanzleien der entsprechenden Größe für vergleichbare Beratungsleistungen üblicherweise vereinbarte Vergütung als vereinbart. RA STREIFLER ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Streifler律师事务所可同当时人约定代理费。没有约定的情况下,按照德国律师收费法的收费标准收费。如果律师收费法在民商事案件中规定可以按照民法典的规定收费的话,那么代理费按照律师事务所规模的行业收费标准收取费用。Streifler律师事务所有权要求预付代理费。

Die vorstehend genannte Vergütungsvereinbarung gilt grundsätzlich auch für die Beratung und Vertretung in gerichtlichen Angelegenheiten, es sei denn, dass die sich unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ergebende Vergütung die für diese Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren unterschreitet. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die sich nach dem Wert des Gegenstandes richten, als vereinbart. Etwaige außergerichtliche oder gerichtliche Erstattungsansprüche bestehen grundsätzlich nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

前述约定付费通常适用非诉讼案件和法庭代理,除非约定低于按照律师收费办法规定的费用。法律规定律师收费是按照案值计算的。非诉案件与诉讼案件原则上按照律师收费法的规定确定代理费用。

Mehrere Auftraggeber haften RA STREIFLER als Gesamtschuldner.

有多个授权人的情况下,所有的授权人是Streifler律师事务所的共同债务人。

 

5.       Haftungsbegrenzung

5. 责任限制

Die Haftung von RA STREIFLER, der für sie handelnden Organe und Vertreter, der in Diensten von RA STREIFLER stehenden Rechtsanwälte und sonstigen Berufsträger sowie der in Diensten von RA STREIFLER stehenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf Ersatz von durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden jeder Art, mit Ausnahme von Ansprüchen aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist dem Auftraggeber sowie Dritten gegenüber wie folgt begrenzt: Für jeden einzelnen Schadensfall sowie die Gesamtheit aller Schadensfälle ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von Euro 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) beschränkt.

Streifler律师事务所以其委托人,助手在进行授权代理事宜时,有义务承担包括过失代理行为而对被代理人产生生命,人身和健康的伤害。该赔偿责任限最高为1000000欧元(一百万万欧元)。


6.       Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen RA STREIFLER verjähren gemäß §§ 195, 199 BGB innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis, spätestens aber nach Ablauf von sechs Jahren. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln und für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

授权人针对Streifler律师事务所的债权,按照德国民法典第195199条自知道伤害结果起需在三年内提起诉讼,最晚在六年内提出诉讼。该诉讼时效不适用于故意进行生命,人身,健康或自由造成伤害的情形。


7.       Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht

7. 履行地点,法院管辖,适用法律

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Sitz von RA STREIFLER (Berlin). Nach Wahl des Klägers kann die Klage auch am Sitz der jeweils für den konkreten Auftrag zuständigen Zweigniederlassung von RA STREIFLER erhoben werden. Die Rechtsbeziehung zwischen RA STREIFLER und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

如果授权人是法人,那么履行地和法院管辖地为Streifler律师事务所驻地,柏林。Streifler律师事务所和授权人之间的委托代理关系只适用德国法律。

 

8.       Schlussbestimmungen

8. 其他条款

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen davon nicht berührt.

如果一般条款中的一个或多个规定全部或部分无效,那么不影响一般条款中其他条款的有效性。

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

本一般条款的变更或补充需要书面形式。取消书面形式也要采用书面形式。

 

 

 

 

Berlin, 22. Juli 2011

 

Ort , 22. Juli 2011

 

 

 

 

 

地点,20117   

Auftragnehmer

被授权人签字

Streifler & Kollegen, Berlin

 

 

Auftraggeber

授权人签字

Gesetze

Gesetze

5 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen


(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem1.der Anspruch entstanden ist und2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des S

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist


Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 50 Handakten


(1) Der Rechtsanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. Er hat die Handakten für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalen

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(1) Der Rechtsanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. Er hat die Handakten für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.

(2) Dokumente, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, hat der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber auf Verlangen herauszugeben. Macht der Auftraggeber kein Herausgabeverlangen geltend, hat der Rechtsanwalt die Dokumente für die Dauer der Frist nach Absatz 1 Satz 2 und 3 aufzubewahren. Diese Aufbewahrungspflicht gilt nicht, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Dokumente in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nach Zugang nicht nachgekommen ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber sowie für die Dokumente, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.

(3) Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Dokumente nach Absatz 2 Satz 1 so lange verweigern, bis er wegen der ihm vom Auftraggeber geschuldeten Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit das Vorenthalten nach den Umständen unangemessen wäre.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, sofern sich der Rechtsanwalt zum Führen von Handakten oder zur Verwahrung von Dokumenten der elektronischen Datenverarbeitung bedient.

(5) In anderen Vorschriften getroffene Regelungen zu Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1.
der Anspruch entstanden ist und
2.
der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

1.
ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
2.
ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Maßgeblich ist die früher endende Frist.

(3a) Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt, verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.

(4) Andere Ansprüche als die nach den Absätzen 2 bis 3a verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.

(5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung.