Anspruch auf Mobiles Arbeiten

13.10.2020

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

Thorsten Brenner

ArbeitsrechtFamilienrecht
Zwei Tage Home-Office im Monat kommt?!

Mobiles Arbeiten - zwei Tage Homeoffice im Monat kommt?!

aufgrund der Corona Pandemie ist Home-Office und mobiles Arbeiten immer weiter in den Fokus geraten. Vollzeitbeschäftigte sollen nach einem aktuellen Gesetzesvorhaben einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobiles Arbeiten bekommen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen entsprechenden ersten Entwurf für eine gesetzliche Regelung für Home-Office vorgelegt. Leider gibt es hier immer wieder Probleme, da der Gesetzentwurf momentan vom Kanzleramt nicht freigegeben wird, da dieses den Entwurf für ungeeignet hält.

Der zuständige Arbeitsminister Hubertus Heil hatte diesen Gesetzentwurf zum mobilen Arbeiten am 5. Oktober 2020 vorgelegt. Dieser trifft auf erheblichen Widerstand innerhalb der Regierungskoalition. Das Kanzleramt sieht diesen Entwurf, wie oben kurz dargestellt, nicht als geeignet an und hat ihn daher bisher nicht zur Abstimmung zwischen den Bundesministerien freigegeben. Aufgrund dessen bleibt diese zu Zeiten der Corona-Pandemie sehr sinnvolle Initiative ergebnislos stecken, weil das Bundeskabinett Gesetzesbeschlusses nur fasst, wenn ein Entwurf vorliegt, auf den sich alle beteiligten Ministerien verständigen konnten.

Das Kanzleramt blockiert den Gesetzesentwurf für mobiles Arbeiten unter anderem

 mit Verweis auf den Koalitionsvertrag, in dem nur ein Auskunftsrecht des Arbeitnehmers vereinbart wurde, jedoch kein verbindlicher Rechtsanspruch auf Home-Office. Kanzleramt blockiert Gesetzentwurf für mobiles Arbeiten und übersieht dabei vollkommen, dass gerade in diesen Zeiten, in denen wir uns befinden, eine Ausweitung des mobilen Arbeitens und ein Rechtsanspruch dringend notwendig ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales widerspricht dem Kanzleramt insoweit und sieht die Pflicht zur Förderung und Erleichterung des mobilen Arbeitens im Koalitionsvertrag verankert. Interessenvertreter und Ministeriumssprecher kündigten bereits an, dass das Bundesarbeitsministerium den Gesetzentwurf mit konstruktiven Gesprächen auf Regierungsebene weiter vorantreiben wolle.

Der Koalitionsvertrag, den Union und SPD gemeinsam vereinbart haben führt dazu aus: „Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privatgenutzter Firmentechnik.“

Mehrbelastung und Bürokratie der Wirtschaft wird befürchtet

gegen das Gesetzesvorhaben gibt es erheblichen Widerspruch. So wird befürchtet, dass dies zu einer Mehrbelastung durch eine erhöhte Bürokratie und man nicht alles durch ein zusätzliches Gesetz regeln sollte.

Gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice wandte sich auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet: "Ich finde, es hilft nicht", sagte der CDU-Vize. Aus seiner Sicht würde dies zu mehr Bürokratie führen. Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich ablehnend geäußert. Heil hält eine gesetzliche Regelung hingegen für notwendig, weil in deutschen Unternehmen im Ländervergleich immer noch eine starke Präsenzpflicht beziehungsweise Anwesenheitskultur herrsche.

Was war eigentlich Inhalt des Gesetzesentwurfs?

Dort, wo es möglich ist, sollen laut Entwurf Vollzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobiles Arbeiten bekommen, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Diese zwei Tage pro Monat bewertet Heil als einen guten Anfang für eine flexible Arbeitszeitgestaltung der Beschäftigten. Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte geben. Außerdem könnten in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Reglungen getroffen werden, die noch darüber hinausgehen.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Homeoffice

Das Bundesarbeitsministerium hatte eine Studie zum Homeoffice in der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben. Demnach haben in den zurückliegenden Monaten Juli und August 36 Prozent der angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice gearbeitet. Das entspricht gut 14,6 Millionen Beschäftigten. Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil bei 24 Prozent. 87 Prozent derjenigen, die während der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, seien "sehr zufrieden" oder "zufrieden" gewesen.

Klar sei, dass bei aller Flexibilität das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice durchgesetzt werden müsse und dass es dafür Möglichkeiten der digitalen Arbeitszeitaufzeichnung geben müsse. Die Arbeitgeber müssten sicherstellen, dass die Arbeitszeit der Angestellten im Homeoffice vollständig erfasst wird. Bei Verletzung der Aufzeichnungspflicht ist im Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Während der festgelegten Arbeitszeit in den privaten Räumlichkeiten der Arbeitnehmer soll die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Das würde derzeit noch vorhandene Gesetzeslücken schließen. Der Versicherungsschutz soll auch für Heimarbeitende gelten, die ihre Kinder zur Kita bringen oder von dort abholen.

 

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