Unternehmensnachfolge Trigema

bei uns veröffentlicht am18.07.2019

Autoren

Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Zusammenfassung des Autors

Wolfgang Grupp will ein Kind als Nachfolger seines Betriebs - aber welches?

Wolfgang Grupp ist ein eigenwilliger und erfolgreicher Unternehmer. Den deutschen Textilhersteller führt er im Alleingang als Einzelunternehmer. Und diese Struktur soll auch nach seinem Ableben so beibehalten werden, wenn es nach dem Willen Grupps geht.

Zwei potenzielle Nachfolger stehen in der Familie bereit.  sowohl Grupps  Tochter als auch sein Sohn leiten bereits verantwortlich Bereiche im Familienunternehmen. Eigentlich eine hervorragende Ausgangslage für eine erfolgreiche Betriebsnachfolge - schließlich werden familieninterne Firmenfortführer immer rarer.

Alles für einen

Doch nach Grupps Vorstellung kann es nach ihm nur einen geben, der sein Imperium weiterführt. Eine Doppelspitze im Management ist für ihn ebenso undenkbar wie mehr als ein Unternehmensinhaber. So war es zuletzt den Medien zu entnehmen.

Offenbar steht auch im Unternehmertestament des Trigema-Chefs, das eines der Kinder im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge leer ausgeht.

Potenzial für einen Erbstreit

Aus rechtlicher Sicht wirft dieser Plan einige Fragen auf. Zunächst wäre da das Erfordernis der Bestimmtheit des Testaments. Im letzten Willen ist nämlich scheinbar offen gelassen, welches der Kinder erben soll.  der Erbe muss jedoch eigentlich zumindest anhand des Testaments bestimmbar sein  und sei es im Wege der Testamentsauslegung.  Grundsätzlich unzulässig ist es dagegen, es einem Dritten zu überlassen, wer letztlich konkret der Erbe wird.

Problematisch ist außerdem  das Pflichtteilsrecht der weichenden Erben in der Familie Grupp. in derartigen Konstellationen besteht stets die Gefahr,  dass diejenigen Erben, die nicht am Betriebsvermögen beteiligt werden, im Ergebnis weniger als ihren Pflichtteil erhalten. Entschließen sie sich dann,  Pflichtteilsansprüche geltend zu machen, vor allem weil sie sich zurückgesetzt fühlen, kann es für den Betriebsnachfolger eng werden. Häufig fehlen ihm dann die liquiden Mittel, um die Geldforderungen zu befriedigen.

Mann darf gespannt sein

Ob Wolfgang Grupp bei der Gestaltung seiner Nachfolge ein ebenso glückliches Händchen hat wie bei der Entwicklung seines Unternehmens, wird die Zukunft zeigen. Vielleicht führen die weiteren Entwicklungen in der Familie und im Familienbetrieb auch dazu, dass doch noch beide Kinder Berücksichtigung finden.

In dem Fall wäre es ratsam  Trigema noch vor dem Erbfall in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft umzuwandeln und gegebenenfalls den Nachwuchs schon zu Lebzeiten am Gesellschaftsvermögen zu beteiligen.