Reputationsrecht: Münchener Richter gehen gegen gekaufte Fake-Bewertungen vor

bei uns veröffentlicht am21.11.2019

Autoren

Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Zusammenfassung des Autors

Ein Urteil mit Signalwirkung soll Verbraucher in Zukunft vor gekauften Bewertungen im Internet besser schützen. Das Landgericht München I hat in seiner konsequenten Entscheidung gekaufte Fake-Bewertungen von Unternehmen im Internet für rechtswidrig erklärt.

Unternehmen macht Geschäft mit erfundenen Bewertungen

"Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops", so wirbt das Unternehmen Fivestar auf der eigenen Webseite für seine Fake-Bewertungen. Fivestar bietet damit einen einfachen und schnellen Weg für Unternehmen, Verbraucher von den eigenen Produkten zu überzeugen.
Dabei ist das Spektrum der gekauften positiven Bewertungen vielfältig. Neben Amazon-Bewertungen, kann ein Unternehmen auch Bewertungen für Google, Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale wie kununu kaufen.
Meist kommen Fake-Rezessionen im Internet durch automatisierte Verfahren zustande. Online-Händler versuchen dann insbesondere mit Prüfteams und automatisierten Systemen, diese aufzuspüren und zu entfernen. Fivestar dagegen arbeitet nicht mit einem Computerautomaten, sondern lässt die Bewertungen von freien Mitarbeitern verfassen.

Doch wie kann der Verbraucher dann noch auf Bewertungen im Internet vertrauen und seine Kaufentscheidung daran ausrichten, wenn positive Rezessionen kurzerhand von Unternehmen wie Fivestar erworben werden können?

Verschärfte Grundsätze für gekaufte Bewertungen

Mit seiner Entscheidung macht das Landgericht München I einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und stärkt dem Urlaubsportal Holidaycheck zudem den Rücken. Das Portal hatte gegen die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing geklagt, die erfundene Bewertungen an mehrere Hoteliers verkauft hatte. Nun darf das Unternehmen künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben - Das Aus für Bewertungen, die schlichtweg erfunden sind. Fivestar muss Holidaycheck auch Auskunft darüber geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammen. Außerdem muss das Unternehmen dafür sorgen, dass bestehende Fake-Bewertungen umgehend gelöscht werden (Urteil v. 14.11.2019; Az.: 17 HK O 1734/19).

In diesem speziellen Fall verbietet das Landgericht Fivestar zwar nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen – verboten sind jedoch Rezensionen von Fivestar-Bewertern, "die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben", wie der Vorsitzende Richter Gawinski formulierte.
Das Landgericht fällt damit ein Urteil mit Signalwirkung. Verbraucher sollen auf die Online-Bewertungen vertrauen dürfen. Eine Irreführung der Verbraucher soll verhindert werden. Gerade mit Blick auf das Reputationsrecht ein entscheidendes Urteil.

Auch Amazon geht gegen Fivestar vor

Auch andere Konzerne scheinen mittlerweile auf die Aktivitäten von Fivestar aufmerksam geworden zu sein. Unter anderem der US-Konzern Amazon ist sehr darauf bedacht, Fake-Bewertungen einen Riegel vorzuschieben und hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegen Unternehmen wegen Fake-Bewertungen erwirkt. Dabei geht es auch darum, die Glaubwürdigkeit einer ganzen online-Branche aufrechtzuerhalten. Auch gegen Fivestar soll Amazon bereits zwei einstweilige Verfügungen erreicht haben, von denen eine bereits durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde, wie ein Sprecher von Amazon erklärte.

Weitere Informationen zum Reputationsrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/reputationsrecht-reputationsmanagement.html

 

 

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert