Konsequenzen nach VW-Dieselskandal: Kündigungsschutzklage gegen VW erfolgreich

bei uns veröffentlicht am25.02.2020

Autoren

Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Zusammenfassung des Autors

Wie das Arbeitsgericht Braunschweig nun klarstellte, durfte der Automobilkonzern Volkswagen das Arbeitsverhältnis mit einem Motorenentwickler nicht kündigen. Nach der Entscheidung besteht das Arbeitsverhältnis nun erst einmal weiter fort.

Unwirksame Kündigung nach Fehlinformation des Betriebsrates

Ein früherer Leiter der Dieselmotorenentwicklung war gegen seine Kündigung durch den VW-Konzern mittels einer Kündigungsschutzklage vorgegangen. Nun hat das Arbeitsgericht Braunschweig über die Wirksamkeit seiner Kündigung entschieden. Das Ergebnis: Die Kündigung war fehlerhaft und das Arbeitsverhältnis war damit zu Unrecht aufgelöst worden. Letztlich besteht das Arbeitsverhältnis damit weiter, so die Ansicht des Gerichts (Urteil v. 10.02.2020; Az.: 8 CA 334/18).

Grund für die unwirksame Kündigung war nach Ansicht des Gerichtes die fehlerhafte Information des Betriebsrates über die Umstände, die zur Kündigung führten. Nach Auffassung des Gerichtes habe VW den Eindruck vermittelt, dass es mehrere Zeugen dazu gebe, dass der frühere Leiter der Dieselmotorenentwicklung 2011 die Implementierung der Manipulations-Software in eine neue Motorgeneration angeordnet habe. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage ergab sich nun für das Arbeitsgericht, dass es für diesen Vorwurf höchstens einen Zeugen gebe, der sich darüber hinaus auch noch auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft. Zwei weitere Zeugen, die VW heranziehen wollte, lehnte das Gericht ab. Damit hätte man nicht von mehreren Zeugen sprechen dürfen– der Betriebsrat sei also bei seiner Bewertung über die Kündigung des Mitarbeiters von fehlerhaften Informationen ausgegangen.

Nicht die erste Kündigungsschutzklage im Dieselskandal

Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, dann steht dem Arbeitnehmer eine ausstehende Vergütung von rund 215.000 Euro zu, die VW nachzahlen müsste. Doch der Konzern prüft nach eigenen Aussagen bereits die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes. Das Unternehmen bleibe weiter davon überzeugt, dass der Mitarbeiter erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den für den US-Markt bestimmten Dieselmodellen begangen hat, so ein Sprecher von VW.

Bei dem jetzigen Kündigungsstreit handelt es sich nicht um den ersten nach dem Dieselskandal von VW. Im September 2015 kam ans Licht, dass der Autobauer im großen Stil bei Abgastests betrogen hatte und durch Abschalteinrichtungen Stickoxid-Messwerte manipuliert worden waren.
Seitdem hat es einige personelle Veränderungen, insbesondere bei Führungskräften des Autobauers gegeben.

Mit einer Reihe von Kündigungsschutzklagen von entlassenen Führungskräften hat sich seitdem insbesondere das Arbeitsgericht Braunschweig zu beschäftigen.
In einem der ersten Kündigungsschutzverfahren musste VW ebenfalls eine Niederlage einstecken. Das Gericht erklärte am 25.07.2019 die Kündigung einer Managerin für unwirksam und wies Schadensersatzansprüche des Konzerns zurück. Da VW der Arbeitnehmerin erst 2018, also rund drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklung in die Dieselmanipulationen gekündigt habe, sei das Kündigungsrecht verwirkt gewesen, so die Entscheidung des Gerichtes.

Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage erhalten Sie auch unter:

https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html