Zusammenfassung des Autors
​MBB Clean Energy AG: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz

Die Geschichte der Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG hat ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Das Amtsgericht München hat Anfang Juli das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.  

Erfolgsgeschichten sehen ganz sicher anders aus. Seitdem die MBB Clean Energy im Mai 2013 ihre Mittelstandsanleihe (ISIN / WKN: DE000A1TM7P0 / A1TM7P) begeben hat, ist es eine Geschichte voller Ungereimtheiten. Zunächst wurde das angestrebte Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro nicht erreicht. Bis heute gibt es keine verlässliche Zahl wie hoch das Emissionsvolumen tatsächlich ist. Die Rede ist häufig von 72 Millionen Euro. Aber selbst diese Summe gilt inzwischen als unsicher.  

Die Anleger sollten für ihre Investition in Wind- und Solarenergie mit einem Zinskupon von 6,25 Prozent p.a. belohnt werden. Doch die Hoffnung auf ordentliche Renditen in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase löste sich schnell in Luft auf. Schon die erste Zinszahlung 2014 konnte nicht geleistet werden, ebenso blieben die Zinsen für 2015 aus. Zwischenzeitlich ließ das Unternehmen die Globalurkunde der Anleihe für ungültig erklären, die angekündigten Reparaturmaßnahmen wurden allerdings nie abgeschlossen.  

Schließlich folgte der Insolvenzantrag. Zufall oder nicht: Der Antrag wurde zwei Tage bevor das Landgericht München ein Versäumnisurteil erließ und MBB Clean Energy zur Zahlung von 600.000 Euro an einen Gläubiger verdonnerte, gestellt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Vorgänge um die MBB Clean Energy Anleihe sind vom Anfang bis zum Ende dubios. Nun gehe es für die Anleger darum, so viel wie möglich von ihrem eingesetzten Geld zu sichern.  

Falls das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. „Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse reichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, sollten daher auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden“, empfiehlt die Kanzlei Kreutzer. Zunächst könne geprüft werden, ob der Anleihevertrag überhaupt gültig ist, nachdem MBB Clean Energy selbst die Globalurkunde für ungültig erklären ließ. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen oder wegen fehlerhafter Anlageberatung in Frage kommen.

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Insolvenzrecht beraten

Trittermann Insolvenzverwaltung GbR

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Kanzlei für Insolvenzrecht und -verwaltung, Wirtschaftsrecht, Schuldnerberatung und Testamenstvollstreckung
DeutschEnglisch

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtFamilienrechtMiet- und WohnungseigentumsrechtSozialrechtStrafrecht 2 mehr anzeigen

Die seit 1919 bestehende Kanzlei Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB in 51467 Bergisch Gladbach berät kleinere bis mittelständische Unternehmen und Privatpersonen u.a. in den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Datensc
DeutschEnglisch
13 Anwälte
Dirk Torsten Keller
Sören Riebenstahl
Sören Riebenstahl
LL.M. David Rohmer
Dr. Karl-Christoph Bode
Christina Greuter
Jos-Henrik Sonntag
Frank-Michael Bürger
Frank Neumann
Jan-Gevert Haslob

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

ArbeitsrechtBank- und KapitalmarktrechtInsolvenz- und SanierungsrechtSozialrecht

Als Wirtschaftskanzlei mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung ist https://www.buchalik-broemmekamp.de/öä bundesweit darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In in
DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen
11 Anwälte
Philipp Wolters L.L.M. (UK)
Dr. Olaf Hiebert
Alfred Kraus
Claudia Rumma
Daniel Eckart
Jürgen Bödiger
Michael Kothes
Dr. Jasper Stahlschmiidt
Sascha Borowski
Mike Zerbst

SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB


SKW Schwarz ist eine unabhängige Kanzlei mit über 300 Mitarbeitenden. Wir haben rund 130 Anwältinnen und Anwälte, vier Standorte und einen gemeinsamen Anspruch: Wir denken weiter. In einer Welt, in der alles in Bewegung ist, braucht es eine Rechtsber

Dr. Schackow & Partner PartG mbB

ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtHandels- und GesellschaftsrechtTransport- und SpeditionsrechtVergaberecht

Dr. Schackow & Partner PartG mbB, in 20354 Hamburg, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Reiserecht Steuerrecht Arbeitsrecht Immobilienrecht Zollrecht Rechtsanwältin Dr. Andre
25 Anwälte
Dr. Alexandra Freifrau von Kottwitz
Dr. Andrea Bästlein LL.M. | Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht
Dr. Detlev G. Gross LL.M. | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Dr. Gerhard Liening
Dr. Julius Drumm
Dr. Kai Busch LL.M. | Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dr. Klaus Rentsch
Dr. jur. Matthias Dumke | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Tammo Vitens | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
Dr. Thomas Brinkmann | Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Insolvenzrecht

Sammelklage-Inkasso nach Air Berlin-Insolvenz

27.11.2023

Die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat Klarheit darüber gebracht, ob ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso im Kontext der Air Berlin-Insolvenz zulässig ist. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

BAG: Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

27.11.2023

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Betriebserwerber in Insolvenzfällen nicht für Betriebsrentenansprüche haften, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung

21.11.2023

Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung hat sich geändert. Das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) erhöhte die Anforderungen an den Vorsatz des Schuldners für eine Gläubigerbenachteiligung. Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist nur noch ein Indiz, abhängig von Tiefe und Dauer der Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht allein nicht mehr aus, es bedarf weiterer Indizien. Das Urteil vom 10. Februar 2022 erhöhte die Beweislast zu Gunsten der Anfechtungsgegner. Die Urteile vom 3. März 2022 betonen die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und weiterer Indizien für den Vorsatz. 

Hinweis- und Warnpflichten von Beratern

21.11.2023

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.