KTG Agrar Insolvenzverfahren: Anleger stehen vor

finanziellem Scherbenhaufen

Bei der KTG Agrar SE geht es Schlag auf Schlag – und für die Anleger reiht sich schlechte Nachricht an schlechte Nachricht. Sie drohen im Insolvenzverfahren, das am 1. September am Amtsgericht Hamburg regulär eröffnet wurde, praktisch leer auszugehen (Az.: 67g IN 266/16).

Wie der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bereits ankündigte, sei von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote auszugehen. Denn die KTG Agrar sei mit rund 394 Millionen Euro überschuldet und der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liege bei 391 Millionen Euro. Zwei Tage vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben auch die KTG-Töchter Delta Agrar GmbH und Delta Agrar Handels GmbH Insolvenz angemeldet. Gegen die beiden Gesellschaften hatte der Mutterkonzern Forderungen von rund 48 Millionen Euro, die vermutlich verloren sind.

Eine Sanierung des Agrarunternehmens ist offenbar vom Tisch. Vielmehr sollen im Insolvenzverfahren nach Angaben des Sachwalters wichtige Unternehmensteile veräußert werden, u.a. die Beteiligung an der KTG Energie. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es nicht verwunderlich, dass der Sachwalter von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote ausgeht. Das bedeutet aber auch, dass die Gelder der Anleger, die über die Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und III insgesamt 342 Millionen Euro investiert haben, zum größten Teil verbrannt sein dürften.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die schlimmsten Befürchtungen der Anleger dürften sich angesichts dieser Zahlen bestätigt haben. Die Worte des Sachwalters können wahrscheinlich auch mit „Totalverlust“ übersetzt werden. Trotz dieser schlechten Aussichten sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle jetzt anmelden. Dazu haben sie bis zum 17. März 2017 Zeit. Die Gläubigerversammlung, bei der über den Fortgang des Verfahrens entschieden wird, findet am 6. Oktober statt.

Auch wenn im Insolvenzverfahren für die Anleger nicht viel zu holen ist, muss ihr Geld noch nicht endgültig verloren sein. Sie haben noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Unternehmens- und Prospektverantwortliche, Vermittler und Berater geltend zu machen. Dies kann der erfolgversprechendere Weg sein. Forderungen können z.B. entstanden sein, wenn die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage in den Emissionsprospekten oder in den Beratungsgesprächen nicht korrekt aufgeklärt wurden.

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