Der Hansa Treuhand HT Twinfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach. Letzteres ist pleite. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 1. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft HS BACH mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 41/16).

Hansa Treuhand bot den HT Twinfonds im Jahr 2008 zur Beteiligung an. Anleger konnten eine Mindestsumme von 20.000 Euro investierten, die sich jeweils zur Hälfte auf die beiden Fondsschiffe verteilte. Allerdings stand die Investition unter keinem guten Stern. Die nach wie vor anhaltende Krise der Containerschifffahrt machte sich bald bemerkbar, so dass auch dieser Schiffsfonds aufgrund der geringeren Nachfrage und sinkenden Charterraten in Schwierigkeiten geriet. Dies führte auch dazu, dass die Anleger 2013 aufgefordert wurden, einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Nach der Insolvenz der MS HS Bach könnte sich die Situation für die Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger wieder zuspitzen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Über Jahre war die Containerschifffahrt ein boomendes Geschäft. Das dies nicht so bleiben würde, war bei der Auflage des HT Twinfonds bereits absehbar. Die Finanzkrise 2008 machte sich bemerkbar und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Dadurch geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen in die Bredouille und viele Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden; andere haben noch heute mit den wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds jedoch häufig als sichere und renditestarke Geldanlage präsentiert. Die zahlreichen Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds verbunden sind, wurden dabei oft verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Obwohl den Anlegern in der Regel der Totalverlust ihrer Einlage drohen kann, wurden Schiffsfonds oft als sicherer Baustein für die Altersvorsorge empfohlen. Allerdings hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

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