Zivilrecht: aktuelle Gesetzgebung zu Bürgerunternehmen

bei uns veröffentlicht am02.05.2017

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Bürgerinitiativen sollen leichter Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden gründen und führen können.
Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften im Bundestag eingebracht.

Kern sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften. Denn die vom geltenden Genossenschaftsrecht verlangten Prüfungen verursachten Kosten, die von kleinen bürgerschaftlichen Unternehmen oft nur schwer aufgebracht werden könnten. Für ganz kleine Initiativen soll zudem der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden. Vorgeschlagen werden auch Rechtsänderungen, die allen Genossenschaften zugutekommen. Darunter ist z. B. die Möglichkeit, bestimmte Informationen im Internet statt in Schriftform zugänglich zu machen. Als Beispiele für bürgerschaftliche Unternehmen, denen die Neuregelung zugute kommen soll, nennt der Gesetzentwurf neue Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen und Energievorhaben.

Quelle: Deutscher Bundestag, BT-Drs. 18/11506


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