Verlustvortrag: In Zukunft nicht mehr vererblich
In Zukunft können Erben einen vom Erblasser nichtausgenutzten Verlustvortrag nicht mehr zur Minderung der eigenenEinkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs(BFH) entschieden.
Hinweis: Allerdings hielt der Große Senat aufgrunddes Rechtsstaatsprinzips eine vertrauensschützende Übergangsregelung fürnotwendig. Die neue Rechtsprechung ist daher erst mit Wirkung für die Zukunftanzuwenden, d.h. erst in solchen Erbfällen, die nach Veröffentlichung diesesBeschlusses eintreten werden (BFH, GrS 2/04).