Umsatzsteuer: Aspekte bei gewerblichen Ebay-Verkäufen

bei uns veröffentlicht am24.09.2008

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Unabhängig davon, ob Ebay und Co.-Verkäufer privat oder gewerblich tätig werden, das Finanzamt interessiert sich verstärkt für sie. So suchen die Finanzbehörden mit der Software XPIDER gezielt nach privaten Verkäufern, deren Verkaufsverhalten doch eher als gewerblich einzustufen ist. Aber auch bereits als gewerblich registrierte Verkäufer sollten diese die steuerlichen Folgen Ihres Tuns im Auge haben.

Da die ersteigerte Ware bei Ebay und Co. in der Regel bereits bezahlt werden muss bevor sie vom Verkäufer verschickt oder bei diesem abgeholt wird, entsteht die Umsatzsteuerschuld auch bereits in dem Voranmeldungszeitraum, in dem das Entgelt eingeht.

Wird man als Wiederverkäufer tätig, also als jemand, der bewegliche Gebrauchtgegenstände erwirbt und diese weiter veräußert, ist die sogenannte Differenzbesteuerung anzuwenden. Danach unterliegt der Umsatzsteuer nur die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Im Gegenzug ist dann allerdings kein Vorsteuerabzug möglich. Zudem wird die Umsatzsteuer in diesen Fällen nicht in der Rechnung ausgewiesen.

Hinweis: Das Finanzamt nimmt neben den Kauf- und Verkaufsvorgängen insbesondere auch die Handhabung bei den Porto- und Verpackungskosten genauer ins Visier. Deshalb sollte beachtet werden, dass Einnahmen für Porto und Verpackung der Umsatzsteuer unterliegen da sie umsatzsteuerrechtlich eine Nebenleistung zum Verkauf darstellen.
 
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