Strafrecht: Zwei Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt

04.12.2012

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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da sie einer Autofahrerin unberechtigt vorgeworfen haben, dass sie über eine rote Ampel gefahren sei.
Zwei Polizisten wurden vor dem Amtsgericht Fulda wegen Verfolgung Unschuldiger zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Polizisten kurz nach Mitternacht eine Autofahrerin angehalten und von ihr ein Bußgeld kassiert hatten. Diese solle über eine rote Ampel gefahren sein. Die Autofahrerin wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf und wurde schließlich vor Gericht freigesprochen. Sie konnte nachweisen, dass die Ampel jeden Abend gegen 23 Uhr auf gelbes Blinklicht umschaltet. Entsprechend habe sie um Mitternacht gar kein Rot anzeigen können.

Die beiden Polizisten blieben auch in dem gegen sie eingeleiteten Strafverfahren bei ihrer Aussage. Das Amtsgericht verurteilte den Älteren von ihnen zu einer Geldstrafe von 11.200 EUR, der Jüngere wurde zu 4.200 EUR verurteilt. Weiteres Ungemach droht den beiden durch die zusätzlich eingeleiteten Disziplinarverfahren. Für den Jüngeren könnte dies sogar das Aus für die Übernahme in den Polizeidienst bedeuten.


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