Reparaturkostengarantie gilt auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls

bei uns veröffentlicht am18.10.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Urteil des BGH vom 17. Oktober 2007 (Az VIII ZR 251/06) – Dipl.-Jur. Philipp Trempenau und RA Dirk Streifler

Mit dem Urteil vom 17. Oktober hat der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat erneut die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Gegenstand der Entscheidung war die Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses einer Reparaturkostengarantie bei Überschreitung eines sog. Wartungsintervalls.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte gewährte dem Kläger eine Reparaturkostengarantie für ein Fahrzeug, welches er gebraucht von einem Händler erworben hatte. Nach dem von der Beklagten verwendeten Formularbertrag hat der Käufer/Garantienehmer Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Richtlinien vornehmen zu lassen. Für den Fall der Verletzung dieser Obliegenheit sehen die Garantiebedingungen der Beklagten vor, dass sie von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Anfang 2004 wurde ein erhöhtes Axialspiel an der Kurbelwelle des Fahrzeugs festgestellt, welches der Kläger reparieren ließ. Das nach den Herstellerrichtlinien vorgesehene Wartungsintervall von 15.000km hatte der Kläger zu dieser Zeit um 827km überschritten.

Der BGH entschied nun, dass die Bestimmung, die einen Leistungsausschluss des Garantiegebers vorsehe, unwirksam sei. Als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) würde sie den Garantienehmer (Käufer) unangemessen benachteiligen. Dies gelte besonders dann, wenn keine Ursächlichkeit zwischen der Überschreitung des Wartungsintervalls und dem eingetretenen Schaden gefordert würde. Befürchtungen der Garantiegeber, der Nachweis einer solchen Ursächlichkeit könne u.U. erst durch zahlreiche gerichtliche Verfahren festgestellt werden, konnte der BGH zerstreuen. Dem Garantiegeber bliebe es unbenommen, dem Käufer die Beweislast für ein Fehlen eben dieser Kausalität aufzuerlegen und somit eine Beweislastumkehr vorzunehmen. Das Urteil dürfte bei vielen Garantiegebern und Autohändlern zu erneuter Überprüfung ihrer AGB führen.

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Wirtschaftsrecht

Hinweis- und Warnpflichten von Beratern

21.11.2023

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.

Abgasskandal: Überblick zur rechtlichen Situation der Käufer

04.07.2017

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".

Onlinegeschäfte: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

25.02.2012

unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
Wirtschaftsrecht