Prozesskostenhilfe: Keine Prozesskostenhilfe für Antrag auf Aufhebung einer Scheinehe

bei uns veröffentlicht am02.05.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
OLG Rostock, 11 WF 64/06 - Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Wer rechtsmissbräuchlich eine Scheinehe geschlossen und dafür ein Entgelt i.H.v. 750 EUR erhalten hat, muss hiervon Rücklagen bilden, um die Kosten eines regelmäßig absehbaren Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können.

Mit diesen deutlichen Worten wies das Oberlandesgericht (OLG) Rostock einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurück. Die Richter ließen es sogar dahinstehen, ob ein rechtsmissbräuchliches oder mutwilliges Verhalten des Antragstellers in Bezug auf die beabsichtigte Rechtsverfolgung vorliege. Habe er für die Scheinehe Geld erhalten, müsse er dieses auch einsetzen, um die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen (OLG Rostock, 11 WF 64/06).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Ehescheidung

Familienrecht: Mahar

30.01.2007

Verhältnis islamisches Recht und deutsches Recht - OLG Saarbrücken; Az 9 UF 33/04
Ehescheidung

Familienrecht: Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

19.01.2017

Werden beim Versorgungsausgleich einzelne Anrechte zu Unrecht nicht beachtet, so kann der Ausgleich nachgeholt werden.
Ehescheidung

Familienrecht: Zur Unzulässigkeit eines Herausgabeverlangens während der Trennungszeit

25.11.2016

Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig.
Ehescheidung

Ehescheidung: Rückforderung aus Schwiegerelternschenkung verjährt innerhalb von drei Jahren

03.03.2016

Ist die Ehe gescheitert, können Schwiegereltern in bestimmten Fällen ein Geschenk von dem Schwiegerkind zurückfordern.
Ehescheidung

Familienrecht: Zur Wirkung eines Verjährungsverzichts bei Zugewinnausgleichsforderungen

03.09.2014

Ein befristeter Verzicht des Schuldners auf die Erhebung der Verjährungseinrede soll dem Gläubiger im Zweifel nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs vor Ablauf der Verzichtsfrist ermöglichen.
Ehescheidung

Referenzen

Der Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens des Beamten. Missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen oder Rügen), die nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet werden, sind keine Disziplinarmaßnahmen.
Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge des Beamten auferlegt werden. Hat der Beamte keine Dienst- oder Anwärterbezüge, darf die Geldbuße bis zu dem Betrag von 500 Euro auferlegt werden.
(1) Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge des Beamten um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre. Sie erstreckt sich auf alle Ämter, die der Beamte bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung...
(1) Die Zurückstufung ist die Versetzung des Beamten in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt. Der Beamte verliert alle Rechte aus seinem bisherigen Amt einschließlich der damit verbundenen Dienstbezüge und der Befugnis, die bisherige...
(1) Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endet das Dienstverhältnis. Der Beamte verliert den Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen und die...
Die Kürzung des Ruhegehalts ist die bruchteilmäßige Verminderung des monatlichen Ruhegehalts des Ruhestandsbeamten um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre. § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.
(1) Mit der Aberkennung des Ruhegehalts verliert der Ruhestandsbeamte den Anspruch auf Versorgung einschließlich der Hinterbliebenenversorgung und die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die Titel zu führen, die im Zusammenhang mit dem früheren Amt verliehen wurden...
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der...
(1) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. § 34 Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll...