Phoenix- Kapitaldienst- Eine Bilanz

bei uns veröffentlicht am02.08.2006

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Einführung

Phoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich - so wurde es den Anlegern vorgespiegelt - erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.

Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. €

Mit Beschluss vom 01.07.2006 hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 810 IN 300/05 P) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet und RA Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun zum Insolvenzverwalter bestellt.

Höhe der einzelnen Forderungen

Unstimmigkeiten ergaben sich für die Anleger des sog. „Managed Account“ im Hinblick auf die Höhe der einzumeldenden Forderungen, da der dem einzelnen Anleger auf einem „Kontoauszug“ zugewiesene Ertrag in der Regel durch sog. „Scheingewinne“ nach oben hin geschönt worden war. Dennoch wurde den Gläubigern nachgelassen, diesen Betrag zunächst einmal als Maximalforderung anzumelden aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht auch einer Anerkennung dieser Forderungshöhe gleichkomme.

Zur Feststellung der tatsächlichen Höhe der einzelnen Forderungen wurden in diesem Zusammenhang Musterprozesse initiiert. Erst nach Abschluss dieser Prozesse wird somit abzusehen sein, wie hoch die Forderungen der Anleger des „Managed Account“ anzusetzen sein werden.

Fristen

Als Frist zur Anmeldung der Forderungen wurde damals der 15.09.2005 bestimmt. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist, mit der Folge, dass später angemeldete Forderungen noch berücksichtigt werden können. Ein erster Prüftermin vor dem Amtsgericht Frankfurt fand aber erst am 24.11.2005 statt. Dabei konnten lediglich 70 der bis dato ca. 29.500 angemeldeten Forderungen berücksichtigt werden.

Ansprüche gegen Dritte; Rechtsverfolgungspool

Neben der Anmeldung der Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens, stehen den Gläubigern u.U. auch Ansprüche gegen die EdW ( Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) zu. Bei Ausgleich dieser Ansprüche ginge der Anspruch dann in gleicher Höhe auf die EdW über. Nach Auskunft der EdW würden Ansprüche gegen die Phoenix zu 50 % und maximal bis zur Höhe von 20.000 € übernommen.

Über EUR 16 Mio. wurden bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz (einer der Initiatoren von Phoenix), der im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert.

Zur Durchsetzung weiterer möglicher Forderungen gegen die Wirtschaftsprüferfirma Dr. Puckler wurde ein vom Insolvenzverfahren unabhängiger Rechtsverfolgungspool eingerichtet. Den Gläubigern die im relevanten Zeitraum Anleger der Phoenix waren (egal ob anwaltlich vertreten oder nicht) steht es frei, durch Unterzeichnung des Poolvertrages an der Rechtsverfolgung teil zu nehmen und damit ihre Chancen auf Befriedigung ihrer Ansprüche zu vergrößern. Die Gläubiger trifft dabei weder eine Nachschusspflicht noch müssen sie einen gesonderten Mitgliedsbeitrag leisten.

Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens

Angesichts der Anzahl der angemeldeten Forderungen erwog der Gläubigerausschuss am 09.02.2006, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren garantiert in der Regel eine schnellere Abwicklung und damit eine kurzfristige Ausschüttung der verwalteten Mittel, indem streitige Fragen zwischen den einzelnen Gläubigern (häufig betreffen diese die Forderungshöhe) vor Einreichung des Insolvenzplans bei Gericht beigelegt werden können. In diesem Zusammenhang müssten die Anleger des „Managed Account“ hinsichtlich der ihnen gegenüber ausgewiesenen Scheingewinne bedeutende Abstriche machen.

Am 24. Mai 2006 wurde schließlich die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens beschlossen. Mit einer Ausarbeitung des Plans sei somit bis Ende 2006 zu rechnen. Auszahlungen könnten dann bereits im Frühjahr 2007 erfolgen.

Strafrechtliche Verteilungen

Am 11.07.2006 wurden Herr Michael Milde und Frau Elvira Ruhrauf wegen besonders schwerem Betrugs bzw. Untreue zu Freiheitsstrafen in Höhe von 7 Jahren und 4 Monaten sowie in Höhe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Vermittlerhaftung

Das Landgericht Kassel hat mit Urteil vom 31.03.2006 einen Anlagevermittler aus dem Raum Kassel zu rund 143.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil er seine Kunden nicht über die Risiken informiert hat, die mit der Investition in den höchst spekulativen Phoenix Managed Account verbunden waren.

Trotz dieses Erfolges ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Vermittlerhaftung aufgrund fehlerhafter Beratung durch die kurze Verjährung von 3 Jahren gemäß § 37a WpHG deutlich eingeschränkt ist.


 

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