Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
zum „Leitfadens zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales“
zwischen

Name:

Familienname:

Straße:

Plz Ort:

Geburtsdatum:

Lizenznehmer

und

RA Dirk Streifler

Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin
Lizenzgeber

wird nachfolgender Vertrag geschlossen.

1. Gegenstand

Der Lizenzgeber hat den

„Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales “

erstellt. Der Leitfaden beschreibt die relevante Rechtslage, soweit sie am Tage der Erstellung für den Unterzeichner vorhersehbar war.

Mit Einschränkung des Vorstehenden wird das Gutachten nach bestem Wissen erstellt und beinhaltet nachfolgende Punkte:

I. Einführung

II. gesetzliche Grundlagen    

III. Kollisionsrechtlichen Fragestellungen

IV. Adressatenkreis / persönlicher Anwendungsbereich bei der Insolvenz in England

V. Formen der Schuldbefreiung

VI. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

VII. Einschränkungen und Auflagen für den Schuldner während des Verfahrens

VIII. Gläubiger Moratorium

IX. Die Insolvenzmasse

X. Restschuldbefreiung

XI. Anerkennung der Restschuldbefreiung in Deutschland

XII. Grenzen der Anerkennung    

XIII. Rechte der Gläubiger nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens

XIV. Zusammenfassung

Anhang:

Zum Verfasser

Formulare und Musterschreiben

Anonymisierter Schriftwechsel mit einem englischen Insolvenzverwalter in einem typischen Verfahren

Weiterführende Literatur

Informationsquellen im Internet:


2. Haftung

Eine Haftung des Lizenzgebers für etwaige fehlerhafte Ausführungen in dem Leitfaden wird beschränkt auf den Betrag von 250 TEUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, sofern eine Versagung der Anerkennungspflicht rechtskräftig wird, ohne dass der Rechtsweg ausgeschöpft wurde.

3. Umfang der Nutzungsrecht / Urheberrecht

Der Leitfaden dient ausschließlich zur Information des Lizenznehmers.

Es darf auch für eine Argumentation mit den Behörden genutzt werden. Im Übrigen ist die Weitergabe an Dritte im Original, in Kopie oder auch elektronischer Ablichtungen und auch in Auszügen untersagt. Der Lizenznehmer erhält eine einfache und nicht übertragbare Befugnis, diesen Leitfaden  im vorstehenden Sinne zu nutzen.

Die Rechte des Lizenzgebers, weiteren Personen eine Lizenz zu erteilen, bleiben hiervon unberührt.

Weitergabe in diesem Sinne ist jedes Zugänglichmachen insbesondere einstellen auf eine Webseite oder der Versand per Mail, Verkauf an Dritte.

Der Lizenznehmer, wird den Lizenzgeber Herrn RA Dirk Streifler bei der Abwehr von Angriffen auf die Schutzrechte unterstützen und unverzüglich über vorhandene oder drohende Beeinträchtigungen der Schutzrechte unterrichten.

4. Vergütung des Lizenzgebers

Für die Nutzung des Leitfadens zahlt der Lizenznehmer an den Rechtsanwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren ein

Festhonorar in Höhe von € 40 zzgl. Porto in Höhe von € 5

5. Vertragsstrafe

Für den Fall der unberechtigten Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer für jeden Einzelfall bei Vermeidung des Fortsetzungszusammenhang an RA Dirk Streifler eine Vertragsstrafe in Höhe von
5.000 EUR
zu zahlen.
 
Ort,
Datum,






__________________                                                                    __________________
Lizenznehmer                                                                                  Lizenzgeber


Show what you know!
Artikel schreiben

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Insolvenzrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Insolvenzrecht

Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung

21.11.2023

Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung hat sich geändert. Das Urteil vom 6. Mai 2021 (IX ZR 72/20) erhöhte die Anforderungen an den Vorsatz des Schuldners für eine Gläubigerbenachteiligung. Kenntnis einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist nur noch ein Indiz, abhängig von Tiefe und Dauer der Zahlungsunfähigkeit. Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht allein nicht mehr aus, es bedarf weiterer Indizien. Das Urteil vom 10. Februar 2022 erhöhte die Beweislast zu Gunsten der Anfechtungsgegner. Die Urteile vom 3. März 2022 betonen die Bedeutung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und weiterer Indizien für den Vorsatz. 

Hinweis- und Warnpflichten von Beratern

21.11.2023

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.

Regierungsentwurf: Neues Gesetz über Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

13.01.2021

Das Parlament hat am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf veröffentlicht.  Am 01. Januar 2020 soll das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SansInsFog) in Kraft treten. Es beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Einen wichtige

8. Liquidation von Unternehmen

08.09.2010

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Insolvenzrecht