Keine verdeckte Gewinnausschüttung: Gesellschafter-Lebensversicherung

bei uns veröffentlicht am01.05.2008

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Eine Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre-BFH, I B 120/05

Bei ihr sind alle Vermögensveränderungen Betriebseinnahmen oder -ausgaben. Die Gewinnauswirkung ist nur dann zu neutralisieren, wenn der Vorgang auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht und eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. In die rein betriebliche Sphäre sind jedoch die Fälle einzuordnen, in denen die Kapitalgesellschaft eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung auf das Leben ihres Beteiligten abschließt und aus der die Gesellschaft selbst allein bezugsberechtigt ist. In diesen Fällen führen die von der Kapitalgesellschaft gezahlten Prämien nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Hinweis: Die Versicherungsleistung, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird, führt dann aber zu einem steuerpflichtigen Gewinn bei der Gesellschaft (BFH, I B 120/05).

 

Show what you know!
Artikel schreiben

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Handels- und Gesellschaftsrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht: Zur Berichtigung der Eintragung im Handelsregister

24.09.2015

Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.

3.2 GmbH - Gesellschafter - Haftung

09.04.2012

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

1.2 KG - Gründung - Einlagen & Gesellschaftsvermögen

25.04.2012

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

3.1 GmbH - Gesellschafter - Stellung & Rechte allgemein

09.04.2012

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - Recht der GmbH - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte