Kaufrecht:Gebrauchtwagenhandel: Gewerbliche Vorbenutzung

28.07.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
dies stellt grundsätzlich keinen Mangel dar - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Die Vorbenutzung eines Fahrzeugs durch einen Pflegedienst mit wechselnden Fahrern ist kein Mangel und daher auch nicht offenbarungspflichtig.

Diese Entscheidung traf das Landgericht (LG) Kassel im Streit um einen Gebrauchwagen. Im Bestellformular war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der VW Lupo nicht als Taxi/Miet- oder Fahrschulwagen genutzt worden war. Das Autohaus hatte aber nicht erwähnt, dass der Wagen (Leasingrückläufer) 2,5 Jahre lang von wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt worden war. Weil ihr die Vorbenutzung als „Firmenwagen“ verschwiegen worden sei, wollte die Käuferin vom Kaufvertrag zurücktreten. Außerdem rügte sie einen technischen Mangel (plötzlicher Leistungsabfall in der Startphase).

In keinem der beiden Punkte hatte ihre Klage vor dem LG Erfolg: Der technische Mangel sei bei Auslieferung nicht vorhanden gewesen, befand das Gericht nach Auswertung eines Gutachtens. Die Vorbenutzung durch den Pflegedienst sei nicht als Mangel zu qualifizieren und damit auch nicht offenbarungspflichtig. Selbst wenn man die für Taxis und Mietwagen entwickelten Rechtsgrundsätze auf sonstige Firmenwagen übertrage, liege kein Fall der Sachmängelhaftung vor, so die Richter. Dafür sei der Lupo mit zweieinhalb Jahren und 27.007 km verhältnismäßig geringfügig im „gewerblichen“ Einsatz gewesen (LG Kassel, 7 O 2091/08).


Show what you know!
Artikel schreiben

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Wirtschaftsrecht

Hinweis- und Warnpflichten von Beratern

21.11.2023

Die Rechtsprechung verschärft die Haftungsregeln für Berater, einschließlich Rechtsanwälte, hauptsächlich im Zusammenhang mit unterlassenen Warnungen vor Insolvenzgründen. Dies betrifft auch faktische Geschäftsleiter, die in den Schutzbereich des Mandatsvertrags einbezogen werden können. Berater müssen Geschäftsführer auf mögliche Insolvenzgründe hinweisen, wenn sie in Krisensituationen mandatiert werden. Die Haftung kann eingeschränkt werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Entwicklungen betonen die steigenden Anforderungen an Berater und die Bedeutung der Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Urteile, um Haftungsrisiken zu minimieren und Mandanten bestmöglich zu schützen.

Abgasskandal: Überblick zur rechtlichen Situation der Käufer

04.07.2017

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".

Onlinegeschäfte: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

25.02.2012

unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
Wirtschaftsrecht

Referenzen

(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausland eine...