Heizkosten: Wann kann der Mieter die abgerechneten Kosten kürzen ?
§ 12 Heizkostenverordnung (HeizKV) gibt dem Mieter das Recht, seinen Anteil an den abgerechnete Heizkosten pauschal um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen einer ihm durch die HeizKV auferlegten Verpflichtung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat.
Sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt (§§ 2, 9b Abs. 4, 11 HeizKV), kann der Mieter z.B. in den folgenden Fällen zur Kürzung berechtigt sein:
(BGH, VIII ZR 195/04).
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