Heizkosten: Wann kann der Mieter die abgerechneten Kosten kürzen ?

bei uns veröffentlicht am23.05.2007

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Mietrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

§ 12 Heizkostenverordnung (HeizKV) gibt dem Mieter das Recht, seinen Anteil an den abgerechnete Heizkosten pauschal um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen einer ihm durch die HeizKV auferlegten Verpflichtung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat.

Sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt (§§ 2, 9b Abs. 4, 11 HeizKV), kann der Mieter z.B. in den folgenden Fällen zur Kürzung berechtigt sein:
(BGH, VIII ZR 195/04).
 

 

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