Haushaltsnahe Dienstleistungen: Barzahlungsverbot wird überprüft

27.06.2008

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Die tarifliche Einkommensteuer kann sich auf Antrag um 20 Prozent, höchstens aber um 600 EUR, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, reduzieren. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage folgender Belege nachweist:

  • Rechnung des beauftragten Unternehmens mit aussagekräftigen Angaben über die erbrachte Dienstleistung (Aufschlüsselung von Material- und Lohnkosten) und
  • Kontoauszug (ggf. Kopie) mit Abbuchung des Rechnungsbetrags oder einer entsprechenden Bescheinigung des Kreditinstituts.

Diese Arbeitsleistungen werden in der Praxis aber oft bar bezahlt, weil das von Handwerksunternehmen aufgrund schlechter Erfahrungen zur Bedingung gemacht wird. Allerdings kann dies die gesetzlich fixierte Forderung der unbaren Zahlungsweise nach Auffassung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt nicht aushebeln. Denn es stehe dem Gesetzgeber frei, für die Gewährung von Steuerermäßigungen ausschließlich unbare Zahlungsmodalitäten vorzuschreiben. Die Finanzrichter gehen auch nicht davon aus, dass die Differenzierung zwischen unbarer und barer Zahlungsweise zu einer Ungleichbehandlung führt oder hierin eine unverhältnismäßige Beschränkung zu sehen ist. Endgültig entscheiden muss jetzt der Bundesfinanzhof.

Hinweis: Betroffene Steuerzahler sollten auch bar bezahlte Rechnungen in der Steuererklärung angeben und bei Ablehnung der Anerkennung Einspruch unter Hinweis auf das beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 14/08 anhängige Verfahren einlegen (FG Sachsen-Anhalt, 1 K 791/07).


Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Steuerrecht

BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar

30.08.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S

Wissenswertes zum Steuerrecht

01.03.2007

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
Steuerrecht

Archiv

01.03.2007

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

sonstige Rechtsprechung

14.12.2007

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Steuerrecht

Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen

17.04.2020

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin