Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung nicht nur inlandsbezogen

bei uns veröffentlicht am27.09.2007

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 sieht vor, dass haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse sowie Pflegeleistungen nicht nur in inländischen Haushalten sondern auch in Haushalten in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gefördert werden sollen. Damit soll die aktuelle Beschränkung der Förderung auf im Inland befindliche Haushalte in allen noch offenen Fällen entfallen.

Die geplante Steuerermäßigung für Haushalte im Ausland soll schon für haushaltsnahe Dienstleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2003 gelten. Die verbesserten Regelungen für Handwerker- und Pflegeleistungen sollen auf Auslandshaushalte ab dem Veranlagungszeitraum 2006 anwendbar sein. Sogar der private Umzug ins Ausland soll gefördert werden. Begründet wird die geplante Ausdehnung der Steuerermäßigung mit der Anpassung an das Recht der Europäischen Union.

Hinweis: Das Jahressteuergesetz 2008 soll voraussichtlich im Dezember 2007 veröffentlicht werden. Damit wird es wahrscheinlich auch nicht vor Jahresende in Kraft treten. Dennoch sollten Eigentümer oder Mieter von Wohnungen im Ausland bereits im Vorgriff darauf ihre Steuerbescheide offenhalten, um die geplante rückwirkende Erweiterung der Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können.

Das Auslandsdomizil muss dafür nicht der Hauptwohnsitz des Eigentümers oder Mieters sein. Erforderlich ist lediglich ein eigenständiger und abgeschlossener Haushalt, der sich auch in einem Pflegeheim befinden kann. Die Ausstattung muss jedoch für eine Haushaltsführung geeignet sein, also Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich enthalten (Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2008).


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