Grundsteuer auf Eigenheime und Wohnungen verfassungsgemäß
Immobilienbesitzer müssen Grundsteuer zahlen. Vermieten Sie die Immobilie oder nutzen sie sie für ihr Unternehmen, können Sie ggf. die Grundsteuer als Ausgabe von der Steuer absetzen. Nutzen Sie die Immobilie selbst, ist ihnen die steuerliche Absetzbarkeit verwehrt.
Jetzt musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob dies zulässig ist oder ob die Grundsteuer wegen dieser unterschiedlichen Behandlung verfassungswidrig ist.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.06.2006 (Az.: 1 BvR 1644/05) entschieden, dass Hauseigentümer auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen müssen.
Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwerfe. Damit aber greife der Fiskus auf die Substanz des Vermögens zu, so ihr Argument. Damit würde es sich um eine Sonder-Vermögenssteuer auf selbst genutzte Immobilien handeln und die verletze die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes.
Der Beschluss erging ohne Begründung - angesichts der Bedeutung dieser Entscheidung für Eigenheimbesitzer hätte man sich hier sicher ein paar klärende Worte gewünscht.
Dirk Streifler
Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die Steuerpflicht gewandt, weil ein Eigenheim keinen Ertrag abwerfe. Damit aber greife der Fiskus auf die Substanz des Vermögens zu, so ihr Argument. Damit würde es sich um eine Sonder-Vermögenssteuer auf selbst genutzte Immobilien handeln und die verletze die Eigentumsgarantie in Artikel 14 des Grundgesetzes.
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