Architektenrecht: Architekt muss Altbau nicht selbst auf Hausschwammbefall untersuchen

bei uns veröffentlicht am24.11.2014

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Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Ein Architekt muss bei einer Altbausanierung den Hausschwammbefall nicht selbst umfassend klären.
Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richter machten dabei in ihrer Entscheidung deutlich, dass der Architekt die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall auch mit dem Bauleistungsverzeichnis übertragen dürfe.

Quelle: KG, Urteil vom 25.7.2014, (Az.: 21 U 40/13).

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