Anlageberatung: Keine Pflicht des Anlegers zur Prüfung des Emissionsprospektes

bei uns veröffentlicht am16.06.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
auf Widersprüche zu Angaben des Anlageberaters-OLG Celle vom 21.10.09-Az:3 U 94/09
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21.10.2009, Aktenzeichen 3 U 94/09, festgestellt, dass den Anleger unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung keine Verpflichtung trifft, den Emissionsprospekt nach Zeichnung der Kapitalanlage auf Widersprüche zu den Angaben des Anlageberaters zu untersuchen und seine auf den Fondsbeitritt gerichtete Willenserklärung innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Er darf vielmehr darauf vertrauen, von dem Berater zutreffend informiert worden zu sein.

Das begründet das Gericht damit, dass nach der Rechtsprechung des BGH der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten kann, dass er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sein deshalb für den entstandenen Schaden mit verantwortlich. Nach Ansicht des OLG Stuttgart und des OLG Karlsruhe käme zwar im Einzelfall eine Mithaftung in Betracht, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor Vertragsschluss ein Prospekt übergeben wird, aus dem sich die Risiken der Anlageform einschließlich eines eventuell vollständigen Verlustes der geleisteten Einlage ohne weiteres ergeben.

Der Anleger ist aber nicht verpflichtet, nach Zeichnung innerhalb der Widerrufsfrist das Emissionsprospekt zu studieren und auf Widersprüche zu dem Beratungsgespräch zu untersuchen.


Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 254 Mitverschulden


(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu allgemein

Kapitalmarktrecht: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

30.12.2009

BGH vom 27.10.09-Az:XI ZR 338/08-Anwalt für Anlegerrecht-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
allgemein

Kapitalmarktrecht: Vereinbarung einer Administrationsgebühr in AGB einer Kapitalanlagegesellschaft

25.11.2016

Zur Wirksamkeit solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 307 I S.1, II Nr. 1 BGB.
allgemein

Kapitalmarktrecht: Pflichtverletzung des Anlageberaters

18.01.2013

Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters.
allgemein

Anlagerecht: Zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung

10.12.2015

Aufklärungspflicht über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des Anlagemodells und über die Erzielung von Lizenzgebühren.
allgemein

Kapitalmarktrecht: Zur Frage des gerichtlichen Prüfungsumfangs bei § 2c II 2 KWG.

05.11.2014

Das Institut, dessen Aktionär der von der Treuhänderbestellung betroffene Inhaber einer bedeutenden Beteiligung ist, ist gegen die auf Antrag der BaFin erfolgte Treuhänderbestellung beschwerdebefugt.
allgemein

Referenzen

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.