Aktuelle Gesetzgebung: Paternosterverbot wird entschärft

bei uns veröffentlicht am27.08.2015
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Der Bundesrat hat einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt, die das „Paternoster-Verbot“ entschärft.
Der Beschluss geht nun zur Veröffentlichung an die Bundesregierung, er soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Nach der am 1.6.2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damit war die Benutzung der Aufzüge in öffentlichen Gebäuden für viele Bürgerinnen und Bürger verboten.

Diese Nutzungseinschränkung ist in der Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik gestoßen. Um die Nutzung der Fahrstühle künftig auch anderen Personen wieder zu ermöglichen, sind die Betreiber nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen ein sicheres Benutzen zu gewährleisten. Zum Beispiel sollen die Nutzer über mögliche Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten aufgeklärt werden.

Quelle: Bundesrat, Plenum kompakt


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