VW-Abgasskandal: Anspruch auf Schadensersatz auch nach Software-Update

07.12.2017

Autoren

Rechtsanwalt

Holger Bernd

Deutsch
Im VW-Abgasskandal urteilen immer mehr Gerichte zugunsten der betroffenen Fahrzeuginhaber – eine Klage kann lohnenswert sein.

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom15.11.2017 (Az: 9 O 103/17) steht Verbrauchern, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, Schadensersatz auch dann zu, wenn die fehlerhafte Software bereits nachgebessert wurde.

Gerichte urteilen: Fahrzeug bleibt mangelhaft – auch nach Nachbesserung der Software

Im Streitfall machte der Kläger Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend, da sein Fahrzeug vom VW-Abgasskandal betroffen war. Der Kläger hatte im Februar 2015 einen zuvor von ihm geleasten Pkw VW Golf GTD 2,0 I TDI zum Preis von 15.780,65 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, in welchem eine Software installiert war, die zur Optimierung der Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren beigetragen hatte. Es war eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden, wodurch das Fahrzeug mangelhaft war, weil es die Euro-5 Norm und damit die gesetzlichen Vorgaben für die Zulassung und Inbetriebnahme im normalen Fahrbetrieb nicht einhielt. Der Kläger machte einen merkantilen Minderwert des Fahrzeuges geltend.  Nach Meinung der Richter, war das Fahrzeug bereits beim Kauf mit einem Sachmangel behaftet. Es stand für das Gericht außer Frage, dass „der Kläger als Käufer erwarten darf, dass sein Fahrzeug nicht mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug die geltenden Abgasgrenzwerte lediglich auf dem Prüfstand, nicht aber noch nicht einmal annähernd im normalen Fahrbetrieb einhält“. Weiterhin könne „dieser dem Fahrzeug anhaftende Makel durch keine Form der Nachbesserung beseitigt werden“. Auch nach der von der Beklagten angebotenen Nacherfüllung in Gestalt einer Nachbesserung durch das Software-Update gelte das Fahrzeug als mangelhaft. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Software-Update geeignet ist, in technischer Hinsicht den Mangel dahingehend zu beseitigen, dass das Fahrzeug nunmehr auch ohne manipulativen Eingriff in die Motosteuerung die Grenzwerte der Euro-5-Abgasnorm einhält ohne anderweitige technische Nachteile zu erleiden. Die Richter urteilten zugunsten des Fahrzeuginhabers auf Minderung des Kaufpreises. Das Gericht ging davon aus, dass der Wert des Fahrzeuges in mangelfreiem Zustand dem Kaufpreis entsprochen hatte. Den tatsächlichen Wert des mangelbehafteten Fahrzeuges setzt das Gericht um 10 % geringer an, es verurteilte den Beklagten zur Zahlung des Minderwertes in Höhe von 1.578,07 Euro.

Fazit: Eine Prüfung auf Schadensersatzanspruch ist lohnenswert

Auch nach der Nachbesserung des fehlerhaften Software-Updates haben Inhaber eines vom Abgasskandal betroffenen Autos Anspruch auf Schadensersatz – eine Prüfung, ob das eigene Auto betroffen ist, stellt sich somit in jedem Fall als lohnenswert dar.

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