Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.

Rechtsanwalt*
Verwaltungsrecht
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Daher sind die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Darüber hinaus beraten wir Sie in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts.

Rechtsgebiete

5 Rechtsgebiete

Beamten-, Dienst- und Wehrrecht

Die Kanzlei Baiker & Richter, Rechtsanwälte berät Sie zu allen Fragen ums Beamten-, Dienst- und Wehrrecht.

Verwaltungsrecht

Die Kanzlei Baiker & Richter, Rechtsanwälte berät Sie zu allen Fragen ums Verwaltungsrecht.

Ausländerrecht

Die Kanzlei Baiker & Richter, Rechtsanwälte berät Sie zu allen Fragen ums Ausländerrecht.

Arbeitsrecht

Die Kanzlei Baiker & Richter, Rechtsanwälte berät Sie zu allen Fragen ums Arbeitsrecht.

Berufsrecht

Die Kanzlei Baiker & Richter, Rechtsanwälte berät Sie zu allen Fragen ums Berufsrecht.

Veröffentlichungen

3 Artikel

Soldatenrecht: Rückerstattung von Ausbildungskosten - besondere Härte gemäß § 56 Abs. 4 S. 2. SG

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M., Baiker & Richter, Rechtsanwälte
20.05.2015

Eine Begrenzung der Zahlungsdauer muss im Ausgangsbescheid geregelt sein. Die Ratenzahlungsverpflichtung kann im Regelfall nur dann ermessensfehlerfrei angesetzt werden, wenn der Ratenzahlungszeitraurm im Ausgangsbescheid transparent geregelt wird.

Beamtenrecht: Altershöchstgrenzen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe in NRW verfassungswidrig

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M., Baiker & Richter, Rechtsanwälte
25.06.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. April 2015, 2 BvR 1322 und 2 BvR 1989/12 entschieden, dass die Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein Westfalen verfassungswidrig sind.

Beamtenrecht: Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

von Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M., Baiker & Richter, Rechtsanwälte
17.01.2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12/11 im Hinblick auf die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Bewerben, die die Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben, eine Rechtsprechungsänderung vollzogen. Zun

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