Prozessrecht
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Prozessrecht
Während das Grundgesetz sicherstellt, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat den Rechtsweg zu bestreiten, umfasst das Prozessrecht alle Rechtnormen, die einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in den entsprechenden Gerichtsbarkeiten gewährleisten sollen. Es enthält zahlreiche Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts, der Partei- und Prozessfähigkeit sowie der Klagebefugnis der am Gerichtsverfahren beteiligten Personen.
Vereinfacht ausgedrückt statuiert das Prozessrecht Regeln, nach denen ein Verfahren geführt werden soll.
Das Prozessrecht ist Teil des Verfahrensrechts, das seinerseits auch das Verwaltungsverfahrensrecht umfasst. Sowohl das Verfahrensrecht als auch das Verwaltungsverfahrensrecht gehören zum Öffentlichen Recht.
Öffentliches Recht
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Verfahrensrecht
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Prozessrecht Verwaltungsverfahrensrecht
Indes existiert kein einheitliches Prozessrecht im Deutschen Recht. Jedes Gerichtszweig enthält eine eigene Prozessordnung. Hierzu zählen insbesondere, die Zivilprozessordnung (ZPO), die Strafprozessordnung (StPO), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das Sozialgerichtsgesetz (SGG), die Finazgerichtsordnung (FGO) sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwiliigen Gerichtsbarkeit (FamFG) und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).
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